Scholz will Entlassungen mit Kurzarbeit stoppen

Der Wirtschaftsabschwung könnte die Arbeitslosenzahlen in die Höhe treiben. Der Arbeitsminister sieht ein Mittel gegen die Entwicklung: Kurzarbeit länger staatlich fördern.
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Kurzarbeit: Vielleicht auch eine Lösung für Werftarbeiter
AP Kurzarbeit: Vielleicht auch eine Lösung für Werftarbeiter

Der Wirtschaftsabschwung könnte die Arbeitslosenzahlen in die Höhe treiben. Der Arbeitsminister sieht ein Mittel gegen die Entwicklung: Kurzarbeit länger staatlich fördern.

Der Bundesarbeitsminister fürchtet Massenentlassungen und will solche Schritte verhindern, indem der Staat die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert. «Ich mache mir Gedanken darüber, die Zeiträume, in denen Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen können, von sechs Monaten auf bis zu anderthalb Jahre zu verlängern», sagte der SPD-Politiker den «Stuttgarter Nachrichten». Derzeit ist die Bezugsdauer auf zwölf Monate verlängert.

In der jetzigen Lage sei dies «sicher eine adäquate Reaktion», sagte Scholz in dem Interview. Firmen könnten so an ihren Belegschaften festhalten und müssten nicht entlassen. Auch in der Vergangenheit hat das Arbeitsministerium die eigentlich auf sechs Monate beschränkte Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld mehrfach per Rechtsverordnung ausgeweitet: Bis zum Sommer 2007 konnten Unternehmen die Lohnhilfe für bis zu 15 Monate beantragen, bis Ende 2008 sind Anträge für bis zu zwölf Monate möglich. Diese Verlängerungen begründete das Ministerium mit der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt. Grundsätzlich sei es dem Ministerium lieber, Kurzarbeit mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren als nach Entlassungen Arbeitslosenhilfe zahlen zu müssen, erklärte eine Sprecherin des Ministers. Wann die von Scholz ins Gespräch gebrachte erneute Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer in Kraft treten könnte, konnte sie nicht sagen. Noch liege kein fertiger Verordnungsentwurf in der Schublade.

Konjunkturelle Gelder

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld gibt es, wenn in Betrieben die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit «infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird», wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt. Der Arbeitgeber meldet in diesem Fall, ab wann die Arbeitszeit verkürzt und wie lange dieser Zustand voraussichtlich dauern wird. Außerdem muss er ausführlich begründen, weshalb der Betrieb zu dieser Maßnahme greift. Bleibt der Arbeitnehmer teilweise oder ganz zu Hause, kann der Arbeitgeber Lohn sparen: Der Verdienstausfall der Arbeitnehmer wird teilweise von der Bundesagentur ausgeglichen. Statt in Panik zu entlassen, sollten Unternehmen an guten Leuten festhalten und Schwankungen gemeinsam durchstehen, sagte Scholz. «Wer nur auf die Bilanzen schaut, kann sich ganz schnell verrechnen. Und eine vorzeitige Trennung von Mitarbeitern kann sich in ein paar Jahren als unkluge Entscheidung herausstellen.»

60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz

Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes ist kompliziert: Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, alle übrigen bekommen 60 Prozent. Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem pauschalierten Netto-Sollentgelt - also dem Geld, das die Arbeitnehmer ohne Arbeitsausfall in dem Monat erzielt hätten - und dem tatsächlichen Netto-Entgelt des jeweiligen Monats. Im Jahr 2007 gab es in Deutschland im Durchschnitt gut 68.000 Kurzarbeiter in etwas mehr als 8000 Betrieben. Die meisten Kurzarbeiter gab es mit 148.000 im Februar, die wenigsten im August (32.000). Im Jahr 2002 hatte es in Deutschland im Schnitt noch mehr als 200.000 Kurzarbeiter gegeben, kurz nach der Wiedervereinigung 1991 waren es sogar knapp 1,76 Millionen. (AP)

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