Schmiergelder: Daimler bekennt sich schuldig und zahlt

STUTTGART - 185 Millionen Dollar zahlt der Konzern, nachdem US-Behörden Bestechungsaffären in 22 Ländern aufdeckten. Ein ehemaliger Mitarbeiter beschwerte sich und hat somit die Nachforschungen in Gang gebracht.
Jetzt auch Daimler. Über zehn Jahre hinweg soll der Konzern in mindestens 22 Ländern gegen US-Gesetze verstoßen haben, um sich lukrative Aufträge zu sichern. Wie es heißt, hat sich Daimler schuldig bekannt und zahlt 185 Millionen Dollar.
Die Nachforschungen der Behörden hatte eine Beschwerde eines früheren Daimler-Chrysler-Mitarbeiters ausgelöst. Der Buchprüfer war nach eigenen Angaben entlassen worden, nachdem er Konten in Südamerika in Frage gestellt hatte.
Einer der Schwerpunkte der Mauscheleien, die den Ermittler daraufhin auffielen, lag in Russland – das Land, das auch vom Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft als extrem problematisch beschrieben wird. Auch Ikea-Gründer Ingvar Kamprad prangerte die Avancen russischer Verhandlungspartner an und ließ im eigenen Haus keine Nachsicht walten: Zuletzt entließ Ikea zwei Top-Manager wegen unsauberer Geschäfte.
Fast die Hälfte aller Firmen befürchten Nachteile, wenn sie keine Schmiergelder zahlen, ergab eine Untersuchung der Wissenschaftlichen Hochschule Lahr. Autor Philip Mühlenbeck fragte auch, ob Firmen in einem Land investieren würden, dass für seine Korruptionsanfälligkeit bekannt ist. Das Ergebnis: 58 Prozent würden sich nicht abschrecken lassen, „wenn lukrative Aufträge zu erwarten sind.“
Mühlenbeck vermutet auch Fehleinschätzungen: „Firmen, die keine Bestechungsgelder zahlen, berichteten mir, dass andere Betriebe fälschlicherweise davon ausgehen, ohne Schmiergeld ginge es nicht.“
Die Beziehungspflege per Scheckbuch stammt aus Zeiten, in denen Bestechungsgelder in Deutschland sogar von der Steuer abgesetzt wurden. Auch heute, gibt Mühlenbeck zu bedenken, gibt es Gesetzeslücken: In den USA würden Zahlungen bis 5000 Dollar nicht verfolgt, und in Deutschland seien Zahlungen an Freiberufler ausgenommen. Wer einen Klinikarzt besteche, mache sich strafbar – bei einem niedergelassenen Mediziner könne das anders aussehen.