Schluss mit Abzocke: Diese Bankgebühren sind unzulässig

Viele Institute erheben Zusatzbeträge, um selbst gut zu verdienen. Doch Kunden müssen sich das nicht gefallen lassen. Was verboten ist und wie Sie Geld zurückholen.
von  Otto Zellmer
Stoßen Sparer in den Kontoauszügen auf gesetzeswidrige Gebühren, sollten sie sich bei ihrem Kreditinstitut schriftlich beschweren.
Stoßen Sparer in den Kontoauszügen auf gesetzeswidrige Gebühren, sollten sie sich bei ihrem Kreditinstitut schriftlich beschweren. © imago

München - Ein Girokonto zum Nulltarif? Gibt es immer seltener. Eine neue EC- beziehungsweise Girocard? Sie kann bis zu zehn Euro kosten – für die Standardkreditkarte sind’s mittlerweile schon 20 bis 35 Euro jährlich. Und eine simple Überweisung oder Einzahlung von Münzen? Auch dafür werden die Bankkunden bereits von einigen Kreditinstituten zur Kasse gebeten.

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Deutschlands Geldhäuser drehen seit Längerem kräftig an der Gebührenschraube, weil ihnen selbst das Geldverdienen erschwert wird – etwa wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase und den staatlichen Vorschriften für mehr Transparenz bei den Dispozinsen und den geplanten Erleichterungen beim Kontowechsel. Doch Obacht: Mehrere Geldhäuser lassen sich schon einiges an Humbug einfallen, um kostendeckend arbeiten zu können.

Drei Jahre Verjährungsfrist

Denn: Manche Entgelte sind gar nicht erlaubt und somit rechtswidrig. Das Verbrauchermagazin „Öko-Test“ hat in seiner Oktober-Ausgabe (seit 25. September im Handel) eine Liste mit Bankgebühren zusammengestellt, die Gerichte längst für unzulässig erklärt haben. Wer solche Entgelte trotzdem bezahlt hat, kann sich sein Geld wiederholen. Wichtig hierbei: regelmäßig den Kontoauszug in die Hand nehmen und diesen abgleichen, ob nicht ungerechtfertigte Gebühren in Rechnung gestellt wurden. Die Verjährungsfrist beträgt üblicherweise drei Jahre – sprich: Alle Entgelte, die in den vergangenen 36 Monaten unzulässigerweise erhoben worden sind, können Kunden noch heuer zurückfordern. Wie genau geprellte Sparer vorgehen sollten, erfahren Sie im Kasten unten: „So kommen Sie wieder an Ihr Geld“.

Die Liste der unzulässigen Gebühren (I).
Die Liste der unzulässigen Gebühren (I).

Die Liste der unzulässigen Gebühren (II).
Die Liste der unzulässigen Gebühren (II).

Die Liste der unzulässigen Gebühren (III).
Die Liste der unzulässigen Gebühren (III).

So kommen Sie an Ihr Geld

Folgende Schritte raten die Experten von Öko-Test betroffenen Sparern:

Auszüge prüfen: Die Kontoauszüge genau unter die Lupe nehmen, sich im Zweifel die Sammelposten für Entgelte von der Bank aufschlüsseln lassen; aber auch Blick ins Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank werfen und nachschauen, ob dort die Gebühr überhaupt aufgelistet ist.

Rat holen: Falls Sie unsicher sind, ob die Bank das Entgelt berechnen durfte, einfach bei der Verbraucherzentrale Bayern oder der Schutzgemeinschaft für Bankkunden erkundigen. Dort bekommen Sparer Ratschläge, ob und in welcher Höhe diverse Entgelte zulässig sind.

Beschwerde einlegen: Anschließend bei der Bank über zu hohe oder unzulässige Gebühren schriftlich beschweren und so das Geld zurückfordern – per Einschreiben oder mit einer Fristsetzung. Bleibt das erfolglos, besteht auch Möglichkeit, sich an Ombudsmänner der Banken und Sparkassen zu wenden. Entsprechende Adressen finden Sie im Internet unter tinyurl.com. Bringt das auch nichts, bleibt nur noch der Rechtsweg gegen die Bank – gegebenenfalls mit Unterstützung der Verbraucherzentralen.

Weitere Gefahren für Sparer

Mal ein neues Fernsehgerät für 600 Euro angeschafft: Da ist das Konto schnell überzogen – und das kann wegen der Dispozinsen ziemlich ins Geld gehen. Auch ein teurer Spaß: Geldabheben am Fremdautomaten. Doch Sparer haben auch andere Optionen:

Dispokredit: Das Konto zu überziehen, wird schnell teuer, denn die Dispozinsen sind oft hoch. Der „Dispo“ kann zwar helfen, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken – die Betonung liegt hier allerdings auf kurzfristig. Wenn das Konto über einen längeren Zeitraum im Minus ist, sollten Kunden über Alternativen nachdenken. Nach Angaben der Stiftung Warentest liegt der Dispozins im Schnitt bei 10,25 Prozent.

Bei einer Untersuchung fanden die Tester Zinssätze von bis zu 16 Prozent. Ein Problem aus Sicht der Experten ist mangelnde Transparenz. Viele Geldinstitute informierten nicht offen über die Höhe des Zinses. Als Alternative zu einem Dispokredit können Bankkunden einen Ratenkredit nutzen. Die Zinssätze sind in diesem Fall in der Regel günstiger.

Abhebegebühren: Eine weitere böse Überraschung kann die Bankkunden beim Geldabheben am Fremdautomaten erwarten. Denn: Der Vorgang wird immer teurer. Privatbanken wie die Deutsche Bank oder die Commerzbank drehen nämlich gewaltig an der Gebührenschraube. Lange verlangten sie 1,95 Euro, nun müssen Verbraucher mehr zahlen, die ein Konto zum Beispiel bei einer Sparkasse oder Volksbank haben. Die Deutsche Bank und ihre Tochter Postbank kassieren seit 1. September 3,95 Euro. Die Commerzbank will ab Oktober 3,90 verlangen.

Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist es teilweise noch teurer – oft müssen Fremdkunden hier mehr als fünf Euro berappen. Verbraucherschützer kritisieren die Entgelte als zu hoch. „Der Vorgang selbst kostet nicht mal einen Euro“, argumentiert Finanzexperte Frank-Christian Pauli. Neben dem Automaten gibt es Alternativen: Wer einkaufen geht, kann oft an der Supermarktkasse kostenlos Geld abheben. Meistens muss er dabei für eine bestimmte Summe im Laden einkaufen. Ansonsten bieten auch manche Tankstellen diesen Service an.

 

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