Schlecker kann Tarifverträge kündigen
Hamburg - "Der größte Vorteil ist, dass Schlecker nicht zerschlagen wird", sagte der Bremer Insolvenz-Anwalt Klaus Klöker dem "Spiegel". "Das Unternehmen bleibt als Rechtsträger erhalten und kann sich von allen nicht lukrativen Geschäften trennen, die lukrativen aber kann es behalten." Das Familienunternehmen aus dem schwäbischen Ehingen hatte am Freitag mitgeteilt, dass Deutschlands größte Drogeriekette zahlungsunfähig ist, und eine sogenannte Planinsolvenz angekündigt.
Der Insolvenzverwalter kann laut "Spiegel" helfen, im Planverfahren das Unternehmen von allen langfristigen Verträgen durch Sonderkündigungsrechte zu entlasten. Dazu gehören demnach neben Miet-, Pacht-, Leasing- und Lieferverträgen insbesondere auch die Arbeits- und Tarifverträge. "Gerade hier liegen die Vorteile gegenüber eine außergerichtlichen Unternehmenssanierung", so Klöker. Schlecker wäre sonst bis Juni an einen sogenannten Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrag gebunden gewesen, der Entlassungen unmöglich macht.
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