Schlappe für Warburg Bank im Streit um Millionen-Forderungen

Seit Jahren versucht die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Hamburger Warburg Bank, 155 Millionen Euro von der Steuerverwaltung zurückzubekommen. Jetzt gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung.
dpa |
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Die Warburg Bank fordert die Erstattung von nach ihrer Ansicht nach rechtswidrig erhobenen Forderungen der Finanzverwaltung - und scheitert damit vor Gericht (Symbolbild).
Die Warburg Bank fordert die Erstattung von nach ihrer Ansicht nach rechtswidrig erhobenen Forderungen der Finanzverwaltung - und scheitert damit vor Gericht (Symbolbild). © Daniel Bockwoldt/dpa
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München/Hamburg

Im Streit um Steuerrückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe hat die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Warburg Bank eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der Bundesfinanzhof in München wies eine Beschwerde der Warburg-Gruppe als unbegründet zurück, dass eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg aus dem November 2023 nicht zur Revision zugelassen wurde (Beschluss VIII B 17/24). 

Die Hamburger Richter hatten darin Steuerrückforderungen des Fiskus in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro gegen die Bank für rechtens erklärt (Az: 6 K 228/20). 

Bei Cum-Ex-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden.

Warburg-Gruppe forderte 155 Millionen Euro zurück 

Die Steuerverwaltung hatte die Summe für die Jahre 2007 bis 2011 unter anderem wegen der im Rahmen betrügerischer Cum-Ex-Geschäfte erfolgten Erstattung nie gezahlter Kapitalertragsteuern zurückgefordert. 

Die Bank hatte den Standpunkt vertreten, dass die Forderungen verjährt seien. Dennoch hatte sie die 155 Millionen Euro nach eigenen Angaben 2020 unter Vorbehalt gezahlt, seither aber versucht, die Summe auf juristischem Weg zurückzubekommen.

Die steuerliche Behandlung der Warburg Bank hatte in den vergangenen Jahren auch die Politik beschäftigt. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hatte daraufhin eine mögliche Einflussnahme führender Hamburger SPD-Politiker auf den Steuerfall geprüft. Hintergrund waren drei Treffen der Warburg-Gesellschafter Christian Olearius und Max Warburg mit dem damaligen Bürgermeister und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz in den Jahren 2016 und 2017.

Ein Beleg für eine Einflussnahme wurde dabei bis zum Abschluss des PUA Anfang dieses Jahres nicht erbracht. Scholz, der sich nach eigenen Angaben nicht an die Gespräche mit den Bankern erinnern kann, hatte entsprechende Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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