Rentner bekommen Post vom Finanzamt
MÜNCHEN - Ab sofort prüft der Fiskus die Bezüge der Ruheständler. Wer es bisher versäumt hat, eine Steuererklärung abzugeben, dem drohen Nachzahlungen. Fragen und Antworten aus der AZ-Telefonaktion
In den nächsten Tagen beginnt die große Steuer-Schnüffelei bei den Rentnern: Dann melden die Rententräger den Finanzämtern die Einkünfte der Ruheständler. Millionen Rentner müssen mit Post vom Fiskus rechnen, weil sie es versäumt haben, eine Steuererklärung abzugeben.
Bei einer Telefonaktion beantworteten drei Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern die Fragen der AZ-Leser zur Rentensteuer. Die AZ dokumentiert einige Fragen und Antworten daraus. Fragen zur Rentenbesteuerung beantwortet auch die Hotline der bayerischen Finanzverwaltung unter Tel.: 0180 / 10 20 30 9 (zum Ortstarif).
Bertram S., München: Meine Frau und ich bekommen zusammen 1300 Euro Altersrente monatlich. Meine Frau hat noch eine Zusatzrente von 269 Euro und eine Betriebsrente von 45 Euro. Müssen wir eine Steuererklärung einreichen?
Bei Ihren gesetzlichen Renten beträgt der Besteuerungsanteil 50 Prozent. Die Zusatzrente wird mit dem Ertragsanteil versteuert. Die Betriebsrente zu 100 Prozent – davon geht aber ein Versorgungsfreibetrag ab. Insgesamt bleiben Sie unter dem Freibetrag von 15328 Euro im Jahr für Verheiratete. Sie brauchen also keine Steuererklärung einzureichen.
Eva H., München: Ich beziehe eine Altersrente von 916 Euro und eine Witwenrente von 458 Euro. Vom Finanzamt habe ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Muss ich trotzdem eine Steuererklärung einreichen?
Nein. Als Sie die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragten, haben Sie die Höhe Ihrer Renten schon eingetragen. Das Finanzamt hat bereits geprüft, ob Sie steuerpflichtig sind. Sie müssen keine Erklärung mehr einreichen.
Theresa A. Angermaier, Baldham: Ich beziehe eine Altersrente von 1000 Euro im Monat. Nun möchte ich 400 Euro hinzuverdienen. Werde ich dann steuerpflichtig?
Wenn der Arbeitgeber den Lohn als Minijob bewertet, werden die Abgaben von ihm pauschal entrichtet. Dann brauchen Sie keine Lohnsteuerkarte vorzulegen und er der Lohn ist bei Ihnen auch nicht steuerpflichtig.
Willibald G., Nürnberg Ich habe 1200 Euro Altersrente und jährlich 2000 Euro Zinseinkünfte. Die Bank hat Abgeltungssteuer abgezogen. Erhalte ich die wieder zurück?
Ja, die Abgeltungssteuer bekommen Sie bei Abgabe einer Steuererklärung erstattet. Wenn ersichtlich ist, dass die komplette Abgeltungssteuer erstattet wird, weil Sie den Grundfreibetrag unterschreiten, sollten Sie künftig eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Die legen Sie bei Ihrer Bank vor. Dann zieht ihnen das Institut keine Steuer mehr ab.
Josef E., München: Ich bin seit 2000 Rentner. Wie werden Rentenerhöhungen versteuert?
Ihr Rentenbeginn lag 2005, daher unterliegt Ihre Rente mit 50 Prozent der Besteuerung. Im Kalenderjahr 2005 wurde ihr steuerfreier Betrag ermittelt. Der bleibt immer gleich. Die Rentenerhöhungen fließen somit aber zu 100 Prozent in die Besteuerung ein.
Gertrud H., München: Ich habe eine Altersrente von 1100 Euro, eine Firmenrente von 250 Euro und eine Witwenrente von 700 Euro monatlich. Meine Steuernummer wurde vor Jahren von Finanzamt gelöscht. Mittlerweile ist mein Ehemann verstorben. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Die Altersrente und die Witwenrente sind mit 50 Prozent, die Firmenrente ist voll steuerpflichtig. Da die Rente monatlich über 1500 Euro liegt, ist der Freibetrag überschritten. Sie sollten eine Steuererklärung abgegeben, bevor eine Aufforderung des Finanzamtes kommt. Das hat strafbefreiende Wirkung hat und es werden keine Zuschläge erhoben. Bei einer Nachzahlung werden zusätzlich zur Steuerschuld Zinsen fällig.
Gisela R. , Unterhaching. Ich liege mit meinen drei Renten über 1500 Euro monatlich. Was kann ich an Aufwendungen absetzen?
Zum einen Beiträge zu Versicherungen – etwa zur Kranken- und Lebensversicherung. Außerdem außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente, Kosten für eine Brille oder Krankenhauskosten. Auch Kosten für Handwerker, die Arbeiten in und ums Haus ausführen, mindern Ihre Steuerschuld. Sie müssen den Arbeitslohn aber überweisen – nicht bar bezahlen.
Albert K., Wolfratshausen: Ich bin seit 2001 Rentner, bekomme eine monatliche Rente von 1 770 Euro und eine Firmenrente von 587 Euro. Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen?
Ja, das sind Sie. Die Firmenrente unterliegt zu 100 Prozent der Besteuerung. Sie können allerdings einen Versorgungsfreibetrag abziehen. Die gesetzliche Rente ist mit 50 Prozent steuerpflichtig. Jedoch überschreiten Sie den Grundfreibetrag von 7664 Euro. Damit sind sie steuerpflichtig.
Rupert S., München: Ich bin seit 2004 in Rente und beziehe monatlich 1600 Euro Altersrente. Außerdem habe ich eine Witwenrente von 215 Euro. Meine Frau ist im März 2009 gestorben. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Im Jahr 2009 und 2010 wird noch die Splittingtabelle angewendet. Der Grundfreibetrag wird nicht überschritten, deshalb fällt keine Steuer an. Ab 2011 werden Sie aber wie alleinstehend behandelt und der Freibetrag halbiert sich. Da Ihre monatliche Rente über 1500 Euro liegt, sind Sie zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.
Herta G., München: Ich bin seit 2004 Witwe, beziehe Witwenrente und habe Kapitalerträge. Darauf zahle ich Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag. Mein Steuerberater sagt, ich soll warten, bis mich das Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung auffordert. Wie sieht es bei Nichtabgabe mit einer Strafe seitens des Finanzamtes aus?
Eine Abgabe der Erklärung wäre nicht notwendig, wenn Sie nur die Witwenrente beziehen würden. Wegen der Kapitalerträge müssn Sie aber eine Steuererklärung abgeben. Das ist jedoch von Vorteil für Sie, da Ihr Steuersatz beim zu versteuernden Einkommen unter dem Abzug des Zinsabschlages in Höhe von 30 Prozent bleibt. Eine Strafe haben Sie nicht zu befürchten.
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