Ratgeber: Wer nach Orkan Burglind die Sturmschäden bezahlt
Das Sturmtief hat über Deutschland gewütet - am Tag danach werden die Spuren und Folgen sichtbar. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Zahlreiche Bäume stürzten um, Bahnstrecken und Straßen waren blockiert: Der Sturm "Burglind" hat gestern vor allem den Süden und Westen Deutschlands getroffen. Wichtige Fragen für betroffene Auto- und Hausbesitzer:
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden? Schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass der Sturm tatsächlich die Ursache des Schadens ist. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Die Gebäudeversicherung zahlt zum Beispiel bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schornsteinen oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt - aber nur für Schäden am Haus selbst.
Und was ist mit Möbeln? Für bewegliche Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig - sie übernimmt Schäden, wenn der Sturm etwa das Dach abgedeckt hat und die Möbel nass und unbrauchbar geworden sind.
Zudem gilt: Es kann sich lohnen, kleinere Schäden am Haus nach einem Sturm selbst zu tragen. Denn eine Versicherung kann den Vertrag auch kündigen, wenn Kunden immer wieder Schäden melden.
Was müssen Betroffene beachten? Sie melden sich am besten schnellstmöglich bei ihrer Versicherung. Grundsätzlich reicht ein Anruf, zur Sicherheit rät der BdV aber zu einem Einschreiben mit Rückschein. Zur Dokumentation der Schäden sollten Versicherte einige Fotos machen und mögliche Zeugen benennen.
Darf man die Schäden sofort aufräumen? Ohne Rücksprache sollten Betroffene sie nicht beseitigen. Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Gutachter bestimmen zu lassen.
Was muss ich beachten, wenn der Sturm mein Auto beschädigt hat? Besitzer sollten dies umgehend ihrer Kfz-Teilkaskoversicherung melden. Oft müssen sie die Meldung durch Angaben des Wetteramtes ergänzen, erläutert der ADAC. Denn der Wind muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens 74,5 Stundenkilometer gehabt haben. Ohne Absprache mit dem Versicherer sollten Fahrer allerdings keinen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren lassen - sonst bleiben sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.
Bei Schäden durch herunterfallende Äste oder Dachziegel ist in jedem Fall die Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. Denn hier findet in der Regel keine Rückstufung statt. Zudem ist die Selbstbeteiligung meist geringer. Fährt der Wagen hingegen gegen einen Baum, der bereits länger auf der Straße liegt, müssen sich Versicherte - falls vorhanden - an ihre Vollkaskoversicherung wenden.
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