Pin soll Gewerkschaft geschmiert haben

Erst unterlief die Gewerkschaft GNBZ die Forderungen von Verdi beim Thema Mindestlohn, nun heißt es, dass sie Geld vom ehemaligen Pin-Chef Thiel erhalten habe. Verdi hat Strafanzeige erstattet.
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Mehrere Gesellschaften der Pin haben inzwischen Insolvenz angemeldet
dpa Mehrere Gesellschaften der Pin haben inzwischen Insolvenz angemeldet

Erst unterlief die Gewerkschaft GNBZ die Forderungen von Verdi beim Thema Mindestlohn, nun heißt es, dass sie Geld vom ehemaligen Pin-Chef Thiel erhalten habe. Verdi hat Strafanzeige erstattet.

Der frühere Vorstandsvorsitzende des insolventen Postdienstleisters Pin hat nach Erkenntnissen des Insolvenzverwalters Bruno Kübler die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) finanziert. «Es liegen Unterlagen vor, nach denen bis zum 10. Dezember 2007 Zahlungen von der Pin-Holding in Höhe von 133.526,69 Euro über einen Umweg an die GNBZ geflossen sind», teilte Kübler am Donnerstag mit.

Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des «Spiegels». Er habe die entsprechenden Unterlagen an die Kölner Staatsanwaltschaft übergeben, so Kübler weiter. Demnach habe der damalige Vorstandsvorsitzende Günter Thiel die Gelder über eine Beratungskanzlei an die Gewerkschaft geleitet. Die GNBZ hatte in der Diskussion über einen Mindestlohn bei den Postzustellern eine andere Haltung eingenommen als Verdi. Im Dezember schloss die Gewerkschaft Tarifverträge mit dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste und dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) ab, in denen Löhne zwischen 6,50 und 7,50 Euro für Zusteller vereinbart wurden. Seit Januar gilt für die Zusteller ein gesetzlicher Mindestlohn zwischen 9 undf 9,80 Euro. Mitte März stellte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Strafanzeige gegen die GNBZ. Es sei eindeutig, dass die GNBZ, die weder ein eingetragener Verein noch als Gewerkschaft anerkannt sei, ihre nicht als gering zu wertenden Geschäftsausgaben durch Gelder Dritter finanziere. Es bestehe gegen sämtliche Vorstandsmitglieder der GNBZ der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, so die Begründung, die an die zuständige Staatsanwaltschaft in Köln erging. (nz/dpa)

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