Neckermann-Insolvenzverfahren eröffnet

Für zwei Unternehmensteile des Versandhändlers Neckermann hat das Amtsgericht Frankfurt am Montag die Insolvenzverfahren eröffnet.
dpa |
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Frankfurt/Main - Die Abwicklung des Versandhändlers Neckermann hat begonnen. Das Amtsgericht Frankfurt eröffnete am Montag die Insolvenzverfahren für zwei Unternehmsteile, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Insolvenzverwalter werden Joachim Kühne und Michael Frege von der Kanzlei CMS Hasche Sigle, die auch das vorläufige Verfahren begleitet hatten.

Trotz monatelangen Bemühens hatte sich kein Investor für das vor 62 Jahren gegründete Unternehmen gefunden. Etwa 2000 Beschäftigte am Stammsitz Frankfurt und in einer Niederlassung in Sachsen-Anhalt verlieren ihre Jobs.

Verdi-Handelssekretär Wolfgang Thurner macht für den Niedergang des Traditionsunternehmens Missmanagement verantwortlich. In einem Gastbeitrag für die "Financial Times Deutschland" (Montag) kritisierte Thurner den letzten Eigentümer, den US-Investor Sun Capital: "Was keine kurzfristige Rendite bringt, wird abgestoßen, ohne Rücksicht auf die Beschäftigten."

Schon bei den Verhandlungen zum ursprünglich geplanten Abbau von 1500 Arbeitsplätzen habe sich die Arbeitgeberseite "hartnäckig geweigert, den Beschäftigten in ihrer dramatischen Lage finanziell durch Abfindungen entgegenzukommen", schreibt Thurner, der auch Aufsichtsratsmitglied der Neckermann.de GmbH ist.

Es zeige sich einmal mehr: "Die angestellten Manager dürfen ungestraft lange unternehmerische Fehler machen (und kassieren dabei nicht wenig Salär). Wenn es dann schiefgeht, trifft es existenziell nur die Beschäftigten", kommentierte Thurner.

Nach Meinung von Branchenkennern hat der klassische Katalogversand Neckermann den Wandel zum Internetversender nicht geschafft. Zahlreiche Eigentümer- und Managementwechsel hätten zudem wichtige Investitionen zum Beispiel in die Informationstechnologie verhindert. Betroffen vom Insolvenzverfahren sind die Neckermann Logistik GmbH (Az.: 810 IN 669/12 N) und die Neckermann.de GmbH (Az.: 810 IN 670/12 N).

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