Mitarbeiter sind unfallversichert
Verletzen sich Beschäftigte während einer Weiterbildung, sind sie gesetzlich unfallversichert.
Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Der Versicherungsschutz besteht sowohl bei Weiterbildungen im Betrieb als auch bei solchen außerhalb der Firma. Versichert sind Arbeitnehmer während der Veranstaltung sowie bei der An- und Abreise. Zuständig ist die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers. Machen Mitarbeiter eine Weiterbildung auf eigene Kosten, sind sie ebenfalls unfallversichert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert, und nicht nur rein privaten Interessen – beispielsweise einem Hobby – dient. In dem Fall springt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse der Bildungseinrichtung ein.
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