"Millionen Haushalte waren verunsichert": Stiftung Warentest soll Schadensersatz zahlen

Ein negatives Testurteil brachte den Hersteller Pyrexx in wirtschaftliche Not: Aufträge gingen verloren, Jobs wurden gestrichen. Nun hat ein Gericht zur Haftung der Stiftung Warentest geurteilt.
von  AZ/ dpa
Die Stiftung Warentest wurde gegründet mit dem Ziel, den Verbraucherschutz durch unabhängige, vergleichende Tests zu fördern. (Symbolbild)
Die Stiftung Warentest wurde gegründet mit dem Ziel, den Verbraucherschutz durch unabhängige, vergleichende Tests zu fördern. (Symbolbild) © Monika Skolimowska/dpa

Die Stiftung Warentest muss für die wirtschaftlichen Folgen eines von ihr beauftragten Tests haften. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sprach dem Rauchmelder-Hersteller Pyrexx einen Schadenersatz zu. Die genaue Höhe muss das Landgericht als Vorinstanz festlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Berliner Mittelständler waren nach eigenen Angaben nach einem negativen Testurteil ("Mangelhaft (5,0)") aus dem Jahr 2020 Aufträge und Kunden verloren gegangen. Das habe das Unternehmen fast die Existenz gekostet. "Millionen Haushalte waren verunsichert, das Geschäft brach ein, jeder dritte Mitarbeiter verlor seinen Job", heißt es in einer Erklärung von Pyrexx. Das Unternehmen verlangt 7,7 Millionen Euro Schadenersatz. 

In allen Bundesländern gilt eine Rauchmelderpflicht für Häuser und Wohnungen. (Symbolbild)
In allen Bundesländern gilt eine Rauchmelderpflicht für Häuser und Wohnungen. (Symbolbild) © Martin Gerten/dpa

Stiftung Warentest hält geforderte Summe für "realitätsfern"

Die Stiftung Warentest sieht durch die OLG-Entscheidung den Verbraucherschutz gestärkt, "da sie auch künftig vergleichende Warentests auf bewährte Weise ermöglicht", wie ein Sprecher der Stiftung mit Sitz in Berlin mitteilte. "Gleichzeitig akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts, dass wir für unsere Pflichtverletzung haften müssen." Die geforderte Summe halte die Stiftung jedoch für "realitätsfern".

In der ersten Instanz beim Landgericht Frankfurt hatte die Stiftung sämtliche Unterlassungsansprüche des Unternehmens anerkannt und das falsche Testergebnis zurückgezogen. Schadenersatz wollte die Stiftung aber nicht leisten und ging in dieser Frage in die Berufung. Den angekündigten erneuten Brandmelder-Test hat sie bislang nicht veröffentlicht.

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