Mehr Urlaub für Jüngere im öffentlichen Dienst
Jüngeren Angestellten im öffentlichen Dienst stehen bis zu vier Tage mehr Urlaub pro Jahr zu. Damit haben alle Mitarbeiter den gleichen Anspruch.
Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte am Dienstag die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für unwirksam (9 AZR 529/10). Damit haben alle Mitarbeiter Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr.
Bisher bekommen Beschäftigte bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre werden 29 Urlaubstage gewährt und erst ab 40 Jahren gibt es 30 Tage Urlaub. Die obersten deutschen Arbeitsrichter sahen darin einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Diese Staffelung nach dem Alter benachteilige jüngere Arbeitnehmer.
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