Mehr Netto vom brutto
MÜNCHEN Zwei Jahre währte die Hängepartie. Im nächsten Jahr endlich soll die elektronische Steuerkarte an den Start gehen. Für Millionen Arbeitnehmer bedeutet das: Die bisherigen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit.
Am besten noch vor dem Jahresende. Wer laufende Kosten hat, die er nicht erst mit der Steuererklärung geltend machen möchte, sollte seine Freibeträge deswegen neu beantragen, und zwar möglichst bis zum Jahresende. Je nach Verdienst und Steuersatz können monatlich einige Hundert Euro mehr in der Tasche drin sein. Eine Ausnahme gibt es: Behinderte Menschen und Hinterbliebene müssen ihre Freibeträge nicht noch einmal neu beantragen. Sie gelten automatisch weiter. Verloren ist zwar nichts, wenn keine Freibeträge gewährt werden. Zu viel gezahlte Steuern können über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 wieder zurückgeholt werden. Aber das Geld gibt es dann eben erst mit deutlicher Verzögerung, und ohne Zinsen.
Besonders wichtig für werdende Eltern. Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld oder Arbeitslosengeld berechnen sich nach dem Nettolohn. Wer Nachwuchs erwartet oder fürchtet, seine Stelle zu verlieren, sollte deswegen besonders penibel darauf achten, dass alle abzusetzenden Kosten auf der elektronischen Steuerkarte eingetragen sind. Die häufigsten Posten. Freibeträge neu anmelden lohnt sich vor allem für Pendler. Oder für Steuerzahler, die regelmäßige Kinderbetreuungs- oder berufsbedingte Reisekosten haben, ihre Kinder auf Privatschulen schicken, volljährigen Kindern Unterhalt zahlen oder ein Minus aus der Vermietung erzielen. Weitere mögliche Posten: Gewerkschaftsbeiträge, Fachliteratur.
Die 600-Euro-Grenze zählt. Die Belastungen müssen insgesamt mindestens 600 Euro betragen. Von den Werbungskosten wird nur der Teil berücksichtigt, der den Pauschbetrag von 1000 Euro übersteigt. Daraus folgt: Wer sich allein über Werbungskosten einen Eintrag sichern will, muss über die Grenze von 1600 Euro kommen. Diesen Betrag erreichen allerdings viele Pendler schon ab 30 Kilometer Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.
Mehr vom Weinachtsgeld 2012. Die Formulare für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gibt es bei den Service-Centern der Finanzämter. Oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de. Auch für 2012 können noch Freibeträge angemeldet werden. Einträge sind allerdings nur bis 30. November möglich. Durch den Schachzug kann unter Umständen ein Großteil des Arbeitslohns für November und Dezember steuerfrei bleiben, sagt Nöll. Zusatzplus: Auch vom Weihnachtsgeld dürfte deutlich mehr übrigbleiben. bg/sun
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