Medizin-Check: Nicht alles ist erlaubt

Von Schwangerschaft bis Alkoholkonsum - Musterungen für den Job nehmen zu. Was sich Bewerber bei Tests und Fragen zu ihrer Gesundheit alles Gefallen lassen müssen.
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MÜNCHEN/BERLIN - Von Schwangerschaft bis Alkoholkonsum - Musterungen für den Job nehmen zu. Was sich Bewerber bei Tests und Fragen zu ihrer Gesundheit alles Gefallen lassen müssen.

Bewerber müssen sich bei Tests und Fragen zu ihrer Gesundheit nicht alles gefallen lassen. So darf der Arbeitgeber einen Gesundheitstest nur verlangen, wenn er sich konkret auf die berufliche Eignung bezieht, erläutert der Arbeitsrechtler Michael Eckert. In der Praxis sind solche „Musterungen“ vor der Einstellung keineswegs selten. Wie weit solche Tests gehen dürfen, ist aber die Frage: Ob etwa eine Blutprobe von Bewerbern vor der Jobzusage verlangt werden kann, wie es der Autobauer Daimler tut, wollen Datenschützer prüfen. Die wichtigsten Fragen erläutert Eckert im Überblick:    

Wer muss sich einen Test gefallen lassen?    Erlaubt sind medizinische Tests in bestimmten Berufen: „Zum Beispiel bei Ärzten oder Krankenschwestern“, sagt Eckert, Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein. Es ist legitim, etwa einen Busfahrer einem Sehtest zu unterziehen. Für die Arbeit in Küchen oder mit Lebensmitteln sei ein Gesundheitszeugnis sogar gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn ein Leiden die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers berührt, hat er ein berechtigtes Interesse daran – so muss er zum Beispiel Diabetiker bei Wechselschichten gesondert behandeln.

Was darf getestet werden? Wenn es die Stelle erfordert, eine ganze Menge. Welche Dinge das genau sind, ist Auslegungssache. „Das ist eine Grauzone“, sagt Eckert. Von einer Krankenschwester könne zum Beispiel auch ein Aids-Test verlangt werden. „Sonst besteht ja eine Infektionsgefahr.“ Aber auch die körperliche Eignung dürfe überprüft werden, wenn jemand im Beruf etwa schwer heben muss. Und bei einem Apotheker sei auch ein Drogentest zulässig, weil er ständigen Zugang zu Artzney hat. Bei einem Bluttest kann der Bewerber aber verlangen, dass nur bestimmte Werte überprüft werden. Denn ansonsten gebe eine solche Probe über alles Mögliche Auskunft – von einer Schwangerschaft über genetische Veranlagungen bis hin zum Drogenkonsum.

Welche Testergebnisse darf der Arbeitgeber erfahren?    Selbst wenn Bewerber sich auf einen Test einlassen, darf der Arzt die Befunde nicht an den Arbeitgeber weitergeben. „Er unterliegt der Schweigepflicht“, erläutert Eckert. Details darf er nur weiterreichen, wenn der Bewerber ihm das erlaubt. Ansonsten sei es nur zulässig, den Bewerber als „medizinisch ungeeignet“ für eine Stelle zu deklarieren. „Mehr darf der Arzt nicht sagen.“ Erst recht darf er nichts über Befunde erzählen, die nichts mit der Eignung zu tun haben – etwa, wenn sich bei einer Untersuchung herausstellt, dass ein Bewerber für einen Bürojob an Heuschnupfen leidet.

Dürfen Bewerber Krankheiten und Gebrechen verschweigen?    Im Bewerbungsgespräch gelten die gleichen Regeln wie für medizinische Tests: Fragen zur Gesundheit sind nur erlaubt, wenn sie für den Job eine Rolle spielen. Unzulässige Fragen müssen Bewerber nicht wahrheitsgetreu beantworten. „Wenn ich mich auf einen Bürojob bewerbe und nach einer Geschlechtskrankheit gefragt werde, darf ich lügen, so Eckert“ Umgekehrt darf man Krankheiten nicht verschweigen, die für den Arbeitgeber wichtig sind: „Etwa wenn ich mich für eine Arbeit am Fließband bewerbe und einen Bandscheibenvorfall hatte“. Macht ein Bewerber in solchen Fällen falsche Angaben, ist er den Job eventuell schnell wieder los. „Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag hinterher anfechten.“    Können Bewerber einen Test verweigern? Im Prinzip schon – in der Praxis dürfte das aber schwierig sein.

Können Bewerber eine Ablehnung aufgrund einer Krankheit anfechten? „Das erscheint mir recht hoffnungslos“, sagt Eckert. Zunächst sei es schwierig nachzuweisen, dass ein Testergebnis für die Ablehnung den Ausschlag gegeben hat. In einigen Fällen könnten Bewerber sich aber auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen – es verbietet zum Beispiel, dass Jobsuchende wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Tobias Schormann

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