Künftige Höhe des Mindestlohns wird festgelegt

Unternehmen und Arbeitnehmer in Deutschland bekommen Klarheit über die künftige Höhe des Mindestlohns. Eine Kommission von Arbeitgeber- und Beschäftigten-Vertretern entscheidet heute in Berlin über die Anhebung der Lohnuntergrenze.
dpa |
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Berlin - Seit Anfang des vergangenen Jahres gilt in Deutschland eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde. Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt fest, wie viel Arbeitnehmer dann ab Anfang 2017 mindestens verdienen müssen.

Mit dem Vorsitzenden Jan Zilius entscheiden in der Kommission jeweils drei Spitzenvertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Anpassung. Zwei Vertreter der Wissenschaft haben beratende Funktion.

Die Kommission orientiert sich am Tarifindex, der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Berücksichtigt werden die Abschlüsse, die von Anfang 2015 bis zum 30. Juni wirksam werden. Der Index liegt bei 3,2 Prozent. Dann wäre man bei 8,77 Euro.

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Die Gewerkschaften fordern aber, dass die abgeschlossenen, aber noch nicht wirksamen Tarifverträge für Metall und Elektro sowie den Öffentlichen Dienst mit zur Grundlage gemacht werden. Dann wäre man bei 8,87 Euro.

Gesetzlich sind weitere Kriterien vorgegeben, die bei einer Erhöhung berücksichtigt werden sollen: ein angemessener sozialer Mindestschutz der Arbeitnehmer, fairer Wettbewerb, keine Bedrohung der Beschäftigung. Laut Geschäftsordnung der Kommission kann das Gremium aber nur bei gravierenden Umständen und mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Tarifindex abweichen.

Der Einführung des Mindestlohns war eine jahrelange Debatte vorausgegangen. Vertreter von Wirtschaft und Wirtschaftswissenschaft hatten vor dem Verlust vieler Arbeitsplätze gewarnt. Dies ist aber bislang ausgeblieben. Viele Diskussionen hatte zudem hervorgerufen, dass der Mindestlohn aus Sicht vieler Arbeitgeber eine Unmenge an Bürokratie nötig machte, weil die Arbeitszeit genau dokumentiert werden musste.

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