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Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen

Eigentümer einer Immobilie können Handwerkerkosten von der Steuer absetzen - allerdings maximal 1.200 Euro im Jahr.
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Wer Handwerker im Haus beschäftigt, kann die Ausgaben bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer absetzen
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Ob ein neues Bad, Fenster oder Heizung, Eigentümer einer Immobilie können das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Kleine Einschränkung: Es können 20 Prozent der Ausgaben, maximal aber 1.200 Euro jährlich geltend gemacht werden. In den 1.200 Euro inbegriffen sind Arbeitslohn und die Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten wie das neue Waschbecken oder der Heizkörper können nicht abgesetzt werden. "Bitten Sie Ihre Handwerker immer darum, Arbeitszeit und Materialkosten in der Rechnung getrennt aufzulisten", raten deshalb die Steuer-Experten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

 

Per Überweisung bezahlen und die Rechnungen kopieren

 

Die VLH-Experten haben einen weiteren Tipp für alle Eigentümer, die Handwerkerrechnungen absetzen möchten: "Bezahlen Sie sämtliche Rechnungen per Überweisung. Die Rechnungen und Überweisungsnachweise - wie zum Beispiel den Kontoauszug - legen Sie im Original Ihrer Steuererklärung bei." Außerdem empfiehlt es sich, von allen Rechnungen und den entsprechenden Überweisungsnachweisen eine Kopie zu machen, bevor die Steuererklärung ans Finanzamt geht.

 

Renovieren und sanieren wird gefördert

 

Das Finanzamt fördert Renovierungsmaßnahmen. Darunter fällt alles, was ein Haus instand hält oder modernisiert - zum Beispiel das neue Parkett oder Badezimmer. Im Amtsdeutsch ist das der "Erhaltungsaufwand". Sanierungsmaßnahmen hingegen sind für das Finanzamt "Herstellungskosten". Das ist immer dann der Fall, wenn drei von vier Ausstattungs-Kernbereichen verbessert werden. "Die Kernbereiche sind Sanitär, Elektro-Installation, Fenster und Heizung", erklären die VLH-Experten. Eigentümer, aber auch Mieter, können 20 Prozent der Handwerkerkosten, maximal 1.200 Euro in ihrer Steuererklärung eintragen.

 

Vermieter können alle Kosten absetzen

 

Anders sieht die Sache bei Vermietern aus. Vermieter dürfen die Handwerkerkosten für jede bauliche Maßnahme steuerlich geltend machen - also Renovierung, Sanierung und Schaffung neuen Wohnraums. Darüber hinaus können Sie sogar die komplette Rechnung dafür absetzen. Also nicht nur den Arbeitslohn, die Fahrt- und Maschinenkosten, sondern auch die Materialkosten. Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie im VLH-Artikel: Was ein Vermieter von der Steuer absetzen kann.

Wer sich unsicher ist, welche Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden können, sollte sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wie die VLH, Deutschlands größten Lohnsteuerhilfeverein, wenden.

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