Kartenzahlung und Kredit: Brüssel prüft neue Regeln

Kartenzahlungen in Nicht-Euro-Ländern sollen billiger werden, fordert die EU-Kommission. Der zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis hat in Brüssel ein ganzes Ideenpaket vorgestellt.
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Kartenzahlungen in Nicht-Euro-Ländern sollen billiger werden, fordert die EU-Kommission.
Daniel Karmann/dpa Kartenzahlungen in Nicht-Euro-Ländern sollen billiger werden, fordert die EU-Kommission.

Kartenzahlungen in Nicht-Euro-Ländern sollen billiger werden, fordert die EU-Kommission.

Brüssel - Der zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis hat in Brüssel ein ganzes Ideenpaket vorgestellt. Ein Überblick:

HOHE ZAHLUNGSGEBÜHREN: Wer im Nicht-Euro-Ausland Geld abhebt, dorthin überweist oder mit der Karte zahlt, muss hohe Gebühren fürchten. Einige Banken in Rumänien und Bulgarien verlangen laut EU-Kommission bis zu 30 Euro für eine grenzüberschreitende Überweisung im Wert von 100 Euro. Solche überhöhten Gebühren will die EU-Behörde senken.

TRANSPARENZ BEIM WECHSELKURS: Ladenbesitzer oder Hoteliers rechnen bei ihren Kunden oft nach einem eigenen Wechselkurs-System ab. Für Verbraucher kann das aber höhere Gebühren mit sich bringen als das System, das ihre Bank oder ihr Kreditkarten-Anbieter nutzt - ohne, dass die Betroffenen darüber Bescheid wissen. Die EU-Kommission will nach Möglichkeiten suchen, hier für mehr Klarheit zu sorgen.

ANBIETERWECHSEL: Viele Verbraucher zögern, einen anderen Finanzdienstleister zu wählen. Bei Zahlungskonten verpflichten EU-Vorgaben die Anbieter bereits, den Großteil der Arbeit für ihre Kunden zu machen. Brüssel will nun die Ausweitung auf andere Finanzdienstleistungen sowie weitere Erleichterungen erwägen.

AUTOUNFÄLLE: Wer bei einem Autounfall verletzt wird oder materielle Schäden erleidet, hat Anspruch auf Entschädigung, selbst wenn das Fahrzeug nicht versichert ist oder der Fahrer flüchtet. Wenn die Beteiligten aber zum Beispiel aus verschiedenen EU-Ländern kommen und der Versicherer Pleite geht, ist das nicht unbedingt der Fall. Die EU-Kommission will prüfen, wie Opfer in solchen Fällen besser entschädigt werden können.

SCHADENSFREIHEITSRABATT: Wer lange unfallfrei fährt, muss weniger für seine Autoversicherung zahlen. Wer den Versicherer wechselt, kann diese Bilanz aber nicht unbedingt mitnehmen, insbesondere wenn er ins EU-Ausland geht. Die EU-Behörde will ausloten, ob der Schadensfreiheitsrabatt über Ländergrenzen hinweg standardisiert werden könnte.

MIETWAGEN: Die meisten Mietwagenanbieter informieren ihre Kunden laut EU-Kommission inzwischen ganz gut über ihre Kostenstruktur. Die Behörde will die verbleibenden 35 Prozent der Anbieter überzeugen, sich ebenfalls an solche Standards zu halten. So müssten alle Firmen ihre Kunden genau darüber informieren, welche Kosten im Schadensfall durch die Versicherung Zusatzversicherungen erhältlich sind.

VERBRAUCHERKREDITE: Längst vergeben nicht mehr nur Banken Verbraucherkredite. Alternative Anbieter bieten ihre Dienste im Internet an, zum Teil über Grenzen hinweg. Die EU-Kommission will prüfen, ob hier Nachbesserungen zum Schutz der Kunden nötig sind.

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