Kartellamt gegen Höchstgrenze für Gebühren am Geldautomaten

Wer bei einer fremden Bank Geld abhebt, zahlt meist in der Regel eine Gebühr. Eine Begrenzung hält das Kartellamt nicht für nötig.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Banknoten im Ausgabefach eines Geldautomaten.
dpa Banknoten im Ausgabefach eines Geldautomaten.

Bonn - Das Bundeskartellamt sieht derzeit keine Notwendigkeit, Fremdabhebegebühren an Geldautomaten staatlich zu begrenzen.

Derzeit verlangen die Banken laut einer Untersuchung der Wettbewerbsbehörde meist zwischen 3 bis 5 Euro für Auszahlungen an Fremdkunden - im Einzelfall aber teils deutlich mehr. Die meisten Verbraucher könnten diese Gebühren vermeiden, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Freitag. Sie könnten einen Automaten ihrer Bank oder ihres Geldautomatenverbundes nutzen, sich bei Tankstellen oder im Handel mit Bargeld versorgen oder eine - vielfach gebührenfrei - Kreditkarte zum Abheben nutzen.

Das Kartellamt werde den Markt dennoch weiter beobachten. Bei Einzelfällen mit besonders hohen Gebühren an Automaten in abgelegenen Gegenden seien Preismissbrauchsverfahren möglich, sagte Mundt. Die Kartellbehörde sieht einen großen Fortschritt für die Verbraucher bereits seit 2011 erreicht: Seitdem informieren die Banken vor der Auszahlung am Automaten über die entstehenden Kosten. So könne der Kunde sich gegebenenfalls noch anders entscheiden, sagte Mundt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.