Illegale Musik-Downloads: Im Netz der Abmahner

Weil sie sich in Internet-Tauschbörsen Musik besorgen, flattern Nutzern massenhaft juristische Schreiben ins Haus. Betroffen sind oft Jugendliche und ihre Eltern. Sie sollen horrende Strafen zahlen
Bei Bernhard Knies klingelt zurzeit ständig das Telefon. „Wir haben täglich ein Dutzend Anrufe von Internet-Nutzern, die Abmahnschreiben erhalten“, sagt der Münchner Anwalt für Urheberrecht. Die Betroffenen sollen Musik aus so genannten Internet-Tauschbörsen heruntergeladen haben.
Dass das illegal ist, bekommen tausende Tauschbörsen-Nutzer zurzeit zu spüren. Alleine im Januar, schätzen Experten, haben spezialisierte Anwälte 200000 Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads verschickt. Verbraucherschützer sprechen von einem „Abmahnwahn“. Er trifft oft Jugendliche oder „junge Erwachsene und deren ahnungslose Eltern“, so Inge Schneider, Münchner Anwältin für Urheber- und Medienrech. „Die Leute sind geschockt, können nicht schlafen, weil sie Anwälte und womöglich die Polizei am Hals haben.“ Die AZ erklärt die Hintergründe der Abmahnwelle.
Was ist an Tauschbörsen illegal? Auf Internetseiten wie Pirate Bay, BearShare oder BitTorrent kann man Musik von anderen Nutzern herunterladen. Dazu gibt es spezielle Programme. Der Haken: Wer damit was aus der Tauschbörse holt, verbreitet automatisch die Musiktitel weiter, die er lädt oder auf Festplatte hat.
Das ist der Musikindustrie ein Dorn im Auge – und der Justiz. Denn das Runterladen und Anbieten urheberrechtlich geschützter Inhalte ist verboten. Anwälte mahnen daher im Auftrag von Musikfirmen und Künstlern Tauschbörsennutzer ab – und verlangen dafür horrende Gebühren.
Wie kriegen die Abmahner die Adressen raus? Jeder Computer hinterlässt beim Surfen auf einer Internetseite seine elektronische IP-Adresse. Über sie lässt sich der Anschlussinhaber herausfinden. Dessen Postadresse bekommen die Abmahnanwälte per Gerichtsbeschluss vom Internetanbieter.
„Die Leute laufen dabei buchstäblich ins offene Messer“, sagt Inge Schneider. Denn das rechtliche Verfahren, um Postadressen vom Provider zu erhalten, wurde 2009 deutlich vereinfacht. „Das ist auch der Grund, warum die Zahl der Abmahnungen rasant steigt“, so Anwalt Knies.
Wen trifft es? Es sind nicht immer junge Leute, die ins Visier der Abmahner geraten. Oft trifft es deren Eltern oder gar die Oma. Hintergrund ist ein neues Urteil: Danach ist man als Anschlussinhaber haftbar – auch wenn das Kind oder der Enkel in der Tauschbörse unterwegs war. Doch auch viele Erwachsene laden geschützte Inhalte aus Tauschbörsen runter – nicht nur Musik, auch Filme, Hörbücher, Bilder, Computerspiele. Ein Anwalt: „Das ist ein Volkssport.“
Wie hoch sind die Forderungen? Je nach Anwalt zwischen 300 und 1500 Euro. Darin enthalten ist Schadenersatz für den illegalen Download. Das Meiste machen aber die Abmahnkosten für den Anwalt aus (siehe unten). Bitter: Die Nutzer laden oft ganze Hit-Alben runter. „Dann erhalten sie Post von mehreren Anwälten, die einzelne Titel aus den Alben abmahnen“, so Anwältin Inge Schneider. Die Kosten summieren sich dann schnell auf mehrere tausend Euro.
Was können Betroffene tun? Experten raten: nicht gleich zahlen. Und auch nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. „Das wäre ein Schuldeingeständnis“, meint Anwalt Knies. Die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein empfiehlt, eine Fristverlängerung zu beantragen – und zu einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu gehen. Dem gelingt es oft, in einem Vergleich die Kosten zu drücken.
Infos: abmahnwahn-dreipage.de; new-media-law.net, Rubrik „Aktuelles“; Handbuch für Eltern: wb-law.de/news
Andreas Jalsovec