Illegale Haushaltshilfe? Strafbefehl gegen Arbeitgeber-Chef

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, muss bald vor Gericht. Hat er seine Haushaltshilfe nicht korrekt angemeldet?
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Gegen Stefan Wolf liegt ein Strafbefehl vor. (Archivbild)
Gegen Stefan Wolf liegt ein Strafbefehl vor. (Archivbild) © Michael Kappeler/dpa
Tübingen

Gegen den Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, wurde ein Strafbefehl erlassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Tübingen soll er mehrere Jahre eine Haushaltshilfe beschäftigt haben, ohne diese anzumelden und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Das Amtsgericht Bad Urach erließ den Strafbefehl, wie es auf Anfrage mitteilte. Wolf legte laut der Staatsanwaltschaft Einspruch ein, und somit kommt es nun zu einer Hauptverhandlung. Wolf äußere sich nicht zu dem Vorwurf, teilte ein Verbandssprecher mit.

Ein Termin für die Verhandlung stand zunächst nicht fest. Wolf werden 28 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zur Last gelegt. Über die Höhe der beantragten Strafe machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. 

Solange keine gerichtliche Entscheidung in dem Fall vorliegt, gilt der 63-Jährige als unschuldig. Die Ermittlungen in dem Fall laufen laut der Mitteilung bereits seit 2022. 

Früherer ElringKlinger-Chef

Wolf war von 2006 bis 2023 Vorstandschef des Autozulieferers ElringKlinger. Der Schwabe gilt als ausgewiesener Tarifexperte. Von 2012 bis November 2020 war der Jurist Vorsitzender des Arbeitgeberverbands Südwestmetall und wirkte an zahlreichen Tarifabschlüssen mit. Ende 2020 rückte er an die Spitze von des Verbandes Gesamtmetall, der die bundesweiten Interessen der deutschen Metall- und Elektroindustrie bündelt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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