Hartz IV für spanische Arbeitssuchende

Arbeitssuchende spanische Familie erhält vorläufig Hartz IV  - ein brisantes, aber wackliges Urteil
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Dortmund - Das Sozialgericht Dortmund hat in einer Eilentscheidung einer arbeitssuchenden spanischen Familie Hartz IV zugesprochen. Das Arbeitslosengeld II werde aber nur vorläufig gewährt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Ein Sprecher sagte, die Kammer gebe damit dem EU-Gemeinschaftsrecht den Vorzug vor dem Leistungsausschluss für Ausländer nach deutscher Vorgabe. Dies sei kein Einzelfall. Die Gerichte warteten auf eine grundsätzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Ende 2013 habe das Bundessozialgericht dem EuGH einen solchen Fall vorgelegt. Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr gerechnet.

Zwei Fragen sind in diesem Fall wichtig. Erstens: Die spanische Familie war auf gut Glück nach Deutschland gekommen, hatte sich eine Weile mit Mini-Jobs über Wasser gehalten und schließlich Hartz IV beantragt - obwohl niemand von ihnen bisher einen sozialversicherungspflichtigen Job hatte. Wenn ein EU-Ausländer schon hier gearbeitet und ins Sozialsystem eingezahlt hat, hat er ohnehin und zweifelsfrei Anspruch auf Leistungen daraus. Dagegen gibt es für EU-Ausländer, die erst zur Arbeitssuche gekommen sind und bisher nichts eingezahlt haben, nach deutschem Recht kein Hartz IV.

Aber, und das ist der zweite Punkt: EU-Ausländer können nur von Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Das Dortmunder Gericht ist aber der Auffassung, dass Hartz IV keine Sozialleistung sei, sondern eine sogenannte "besondere Leistung". Jene "besonderen Leistungen", die aus Steuergeldern finanziert werden und etwa zur gezielten Unterstützung bei der Job-Suche gedacht sind, müssen laut EU-Recht auch EU-Ausländern zugute kommen. Das Gericht ist sich im klaren, dass es mit seiner Auffassung im Widerspruch zum deutschen Recht steht (das Hartz IV für eine Sozialleistung und somit verweigerbar hält). Es sagt aber eben, dass seiner Meinung nach das deutsche Recht dem EU-Recht widerspreche.

 

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