Handwerk: "Sonntagsbackverbot für Bäcker aufheben"

Das Handwerk ist unzufrieden: Im Koalitionsvertrag angekündigte Entlastungen werden nicht umgesetzt. Worum es geht.
dpa |
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Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien bisher an Sonn- und Feiertagen bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und liefern. (Symbolbild)
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien bisher an Sonn- und Feiertagen bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und liefern. (Symbolbild) © Peter Kneffel/dpa
Berlin

Das Handwerk macht Druck dafür, das "Sonntagsbackverbot" für Bäcker aufzuheben sowie die Bonpflicht abzuschaffen. Handwerks-Präsident Jörg Dittrich sagte der Deutschen Presse-Agentur, im Koalitionsvertrag sei vereinbart, das Sonntagsbackverbot für Bäcker aufzuheben. "Trotzdem passiert nichts. Backstationen und Tankstellen dürfen sonntags aufbacken, während der Handwerksbäcker benachteiligt ist", sagte Dittrich. 

"Mir kann keiner erzählen, dass das Abendland untergeht, wenn wir dieses Verbot abschaffen. Warum wird das nicht umgesetzt? Dass das nicht geschieht, symbolisiert für mich Reformstillstand", kritisierte der Handwerks-Präsident.

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien bisher an Sonn- und Feiertagen bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und liefern. Im Koalitionsvertrag heißt es, der sogenannte Ausnahmekatalog im Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung solle um das Bäckereihandwerk erweitert werde. Dabei sollten hohe Standards im Arbeitsschutz gewahrt bleiben. 

Tankstellen und Backstationen wärmten Brötchen nur auf, so Dittrich. "Wenn ein Bäckereibetrieb einen Backofen hat, gilt das als Produktion, und die ist sonntags nur eingeschränkt erlaubt. Das benachteiligt den ortsansässigen Bäcker, der an Sonn- und Feiertagen nur drei Stunden backen darf", sagte Dittrich. "Dabei kenne ich Betriebe und Beschäftigte, die sagen: "Ich will ganz gerne sonntags kommen, weil ich da einen Zuschlag bekomme auf meine Arbeitszeit." Lasst die Bäcker doch einfach machen." Es gehe um mehr Flexibilität, Vertrauen und unternehmerische Freiheit.

Bonpflicht

Ein zweites Symbol für Reformstillstand sei die Bonpflicht, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Deren Abschaffung hatte die Koalition zugesagt, umgesetzt ist sie bis heute nicht. Warum eigentlich nicht? Die Bonpflicht ist im Alltag schlicht lästig: Sie produziert Millionen unnötiger Thermopapierbons, die direkt im Müll landen, kostet Zeit an der Kasse, belastet kleine Betriebe organisatorisch und ökologisch und stiftet im Alltag kaum Nutzen für Kundinnen und Kunden. Dennoch wurde weiter daran festgehalten aus Misstrauen und aus Angst vor Missbrauch."

Seit 2020 müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Ziel: Steuerbetrug etwa durch manipulierte Ladenkassen soll so bekämpft werden. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir schaffen die Bonpflicht ab." Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro solle ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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