Häufig aufs WC - kein Grund für Gehaltskürzung

Der Chef darf Mitarbeitern nicht einfach das Gehalt kürzen, wenn sie während der Arbeit häufig zur Toilette müssen. Das gilt insbesondere, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.
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KÖLN - Der Chef darf Mitarbeitern nicht einfach das Gehalt kürzen, wenn sie während der Arbeit häufig zur Toilette müssen. Das gilt insbesondere, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.

Es ist schon skurril genug, sich die Szene vorzustellen: Eine Angestellte musste in einer Kanzlei schriftlich darüber Buch führen, wie oft und wie lange ein Kollege auf der Toilette war. Nach 19 Tagen waren es 384 Minuten - also fast sechseinhalb Stunden.

Der Arbeitgeber rechnete das hoch auf die vergangenen Monate und kürzte dem angestellten Rechtsanwalt kurzerhand das Gehalt. Rund 680 Euro zog der Chef ab, weil der Mitarbeiter seiner Meinung nach zu viel Zeit zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten auf dem Örtchen verbracht hatte.

Doch so geht das nicht, entschied nun das Arbeitgericht Köln (Az.: 6 Ca 3846/09). Die Richter sahen das Vorgehen des Chefs als unzulässig an und gaben damit der Klage des Mitarbeiters recht. Der Angestellte hatte sich mit dem Argument gewehrt, er habe in der Zeit Probleme mit der Verdauung gehabt.

Das konnte er auch belegen: „Er hat dafür ein Attest vorgelegt“, sagte Richter Kurt Wester. Das Gericht akzeptierte das als Begründung und wies den Arbeitgeber an, das einbehaltene Gehalt auszuzahlen.

Ob sich ein gesunder Beschäftigter so lange während der Arbeit auf die Toilette zurückziehen darf, ist aber fraglich. „Da gibt es sicherlich Grenzen. Wenn einer die Hälfte der Arbeitszeit auf der Toilette sitzt, geht das nicht“, sagte Wester. Wo die Grenze zur Arbeitsverweigerung liegt, lasse sich nicht klar festlegen. (dpa/nz)

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