Gutachten für Metall-Arbeitgeber: Streik derzeit unzulässig

Angesichts erster Warnstreiks der IG Metall untermauern die Arbeitgeber per Gutachten ihre Position. Demnach ist ein Arbeitskampf für die vorliegenden Forderungen unzulässig. Streikende Arbeitnehmer trügen deshalb ein besonderes Risiko.
dpa |
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Berlin - Der Tarifkonflikt der Metall- und Elektroindustrie könnte auch vor Gericht ausgetragen werden. Die Arbeitgeber wappneten sich dafür mit einem Rechtsgutachten, das die Forderungen der IG Metall zu Teilzeitarbeit mit Lohnausgleich als rechtswidrig einstuft.

Ein Streik, der die Durchsetzung auch nur einer rechtswidrigen Tarifforderung zum Ziel hat, sei "insgesamt unzulässig", heißt es in dem der dpa vorliegenden Gutachten, das der Arbeitsrechtler Clemens Höpfner aus Münster erstellt hat.

Gewerkschaft: Forderung sei rechtmäßig

Die IG Metall will, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit auf 28 Stunden pro Woche verkürzen können und bestimmte Gruppen wie Schichtarbeiter dafür einen Ausgleich bekommen. Dem Gutachten zufolge diskriminiert das all jene Beschäftigten, die schon in Teilzeit arbeiten und dafür nichts bekommen. Die Arbeitgeber haben sich bislang nicht festgelegt, ob und wie sie rechtlich gegen die von der IG Metall für kommende Woche angekündigten Warnstreiks vorgehen. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass ihre Forderung rechtmäßig ist.

Der Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, Oliver Zander, erklärte am Mittwoch, "die Forderungen der IG Metall umzusetzen, würde bedeuten, dass die Beschäftigten, die unter diesen Bedingungen in Teilzeit wechseln, pro Stunde mehr verdienen als die Beschäftigten, die sich schon vorher beziehungsweise dauerhaft für Teilzeitmodelle entscheiden haben, und auch mehr als diejenigen, die in Vollzeit weiterarbeiten. Das ist ungerecht, diskriminierend und rechtswidrig." Das Gutachten Höpfners belege das ausdrücklich.

Erste Warnstreiks in Betrieben der Metall- und Elektrobranche

Damit sei "auch klar, dass die Arbeitgeber die Forderung der IG Metall nicht erfüllen können - denn ansonsten würde ein Tarifvertrag abgeschlossen, dessen Regelungen gegen das Gesetz verstoßen". Unternehmen könnten sogar verklagt werden. Im Falle von Streiks bestehe sowohl für die IG Metall als auch für die am Arbeitskampf beteiligten Arbeitnehmer das Risiko, "zur Zahlung von Schadenersatz für die verursachten Schäden verurteilt zu werden", fügte Zander hinzu.

Zuletzt gab es in niedersächsischen Betrieben der Metall- und Elektrobranche erste Warnstreiks. Arbeitsniederlegungen im großen Stil hatte die IG Metall für 8. Januar angekündigt.

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