Gleiche Bezahlung für Mann und Frau: Was ist die Messlatte?

Gleiche Bezahlung für Frauen und Männer, ja klar. Noch gibt es aber Einkommenslücken und es wird über die Berechnung gestritten. Einen Fall von Daimler Truck verhandelt jetzt das Bundesarbeitsgericht.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Bundesarbeitsgericht verhandelt über Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern (Illustration).
Das Bundesarbeitsgericht verhandelt über Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern (Illustration). © Martin Schutt/dpa
Erfurt

Was ist der Maßstab für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern mit vergleichbaren Jobs? Reicht der Vergleich mit einem Kollegen, oder muss es ein Mittelwert einer vergleichbaren Gruppe sein? Mit diesen Fragen beschäftigt sich am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es könnte eine Grundsatzentscheidung fallen. Ein Urteil wird laut Gericht am Nachmittag erwartet. 

Der Präzedenzfall kommt aus Baden-Württemberg. Eine Frau aus der mittleren Führungsebene von Daimler Truck hat den Verdacht, schlechter bezahlt zu werden als ein männlicher Kollege. Mit ihrer Klage für Einkommensgerechtigkeit zog die Abteilungsleiterin bis in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz in Erfurt. 

Sechs Prozent Lohnunterschied in Deutschland 

Dass es Lohngleichheit von Frauen und Männern bei vergleichbarer Arbeit geben muss, ist nicht nur durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen verbrieft. Doch was ist der Vergleichsmaßstab für eine Bezahlung, die Frauen nicht benachteiligt? Darüber wird immer wieder gestritten. Die Bundesregierung will bis 2030 Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern erreichen. Noch liegt die Lohnlücke nach Statistiken bereinigt um Effekte wie unterschiedliche Branchenschwerpunkte oder Berufe bei sechs Prozent. 

In dem in Erfurt verhandelten Fall geht es darum, ob der männliche Spitzenverdiener unter den Abteilungsleitern die Messlatte für die Klägerin ist, oder der Mittelwert einer Vergleichsgruppe. Das Gehalt der Klägerin, so das Gericht, habe sowohl unter dem Mittelwert der männlichen als auch der weiblichen Vergleichsgruppe gelegen. 

Entgelttransparenz gesetzlich geregelt 

Der Berechnungsmodus bei der Klägerin sei kompliziert, weil ihr Gehalt wie das anderer Abteilungsleiter in dem Unternehmen aus mehreren Bestandteilen bestehe, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Insgesamt geht es aber um viel Geld, zeigen die Urteile der Vorinstanzen in Baden-Württemberg. Daimler Truck stellte seinen Arbeitnehmern im Intranet Daten zur Entgelttransparenz (Dashboard) zur Verfügung. Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz, das Gehaltsauskünfte ermöglicht - allerdings nur bei Unternehmen mit mindestens 200 Beschäftigten. 

Die Klage der Frau war sowohl beim Arbeitsgericht als auch beim Landesarbeitsgericht zumindest teilweise erfolgreich. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass ihr eine Vergütung in Höhe zwischen dem Mittelwert (Median) der weiblichen Vergleichsgruppe und dem der männlichen Vergleichsgruppe zusteht. Nun entscheidet die letzte Instanz.

Seit Jahren landen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt Fälle, bei denen es um Detailfragen zum Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und damit das Equal-Pay-Gebot geht.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.