"GEZ" stellt beliebten Service ein: Wer nicht darauf achtet, muss Strafe zahlen

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher als GEZ bekannt) will seine Beitragszahler mehr in Eigenverantwortung nehmen und stellt einen gängigen und beliebten Service ein. Von dieser Maßnahme werden Millionen Haushalte in Deutschland betroffen sein, mit unter Umständen spürbaren Konsequenzen in Form von drohenden Mahngebühren.
Änderungen beim Beitragsservice: Künftig nur noch Einmalzahlungsaufforderung
Bislang verschickte der Beitragsservice an Beitragspflichtige, die bislang per Einzelüberweisung gezahlt haben, regelmäßig, jeweils pünktlich zum Fälligkeitstermin, eine Rechnung. Dieses Schreiben diente als Erinnerungshilfe und half den Beitragszahlern dabei, Fristen einzuhalten und Mahngebühren zu verhindern. Doch mit diesem regelmäßigen Service ist nun Schluss.
Künftig wird es nur noch die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung geben. In Zukunft wird nur noch ein Schreiben versendet, in dem alle Zahlungstermine für das betreffende Jahr enthalten sind. Weitere Frist-Erinnerungen wird es nicht mehr geben.
Beitragspflichtige, die die Gebühren weiterhin manuell überweisen, müssen daher selbst dafür sorgen, dass sie keine Zahlungsfrist versäumen – falls doch, wird ein Säumniszuschlag fällig.
Wer Frist versäumt, muss mindestens 8 Euro Mahngebühren bezahlen
"Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro", heißt es auf der Webseite des Beitragsservices. Wer seinen Beitrag also verspätet bezahlt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen – im ungünstigsten Fall in jedem Quartal.
Die Abstellung des bisherigen Service erfolgt nicht für alle Beitragspflichtigen gleichzeitig, sondern erfolgt schrittweise, wobei erste Haushalte schon auf das neue Modell umgestellt wurden. Solange die Einmalzahlungsaufforderung noch nicht zugestellt wurde, bleibt das bisherige Verfahren in Kraft.
Weitere Mitteilungen wird es in Zukunft nur noch bei wesentlichen Änderungen wie neuen Beitragssätzen oder geänderten Bankdaten geben.
Wer seine Zahlungsfristen nicht versäumen möchte, kann auf Kalendereinträge zum Download zurückgreifen, die der Beitragsservice im Internet anbietet.
Folgende Zahlungsmöglichkeiten bietet der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an:
SEPA-Lastschriftverfahren
- Bequemste und sicherste Zahlungsart
- Abbuchung erfolgt automatisch
- Keine Zahlungsaufforderungen, Nachweis durch Kontoauszug
- Jederzeit widerrufbar
Überweisung
- Manuelle Überweisung auf das Konto des Beitragsservice
- Wichtig: 9-stellige Beitragsnummer muss als Verwendungszweck angeben werden
- Nutzung von QR-Code aus Zahlungsaufforderung möglich (Banking-App)
Barzahlung
- Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Bedingung: Nachweis von mindestens zwei Ablehnungsschreiben zweier verschiedener Banken (kein Basiskonto möglich)
- Terminvereinbarung mit der Landesrundfunkanstalt zur Barzahlung am Hauptsitz
Zahlungsrhythmus
- Gesetzliche Zahlungsweise: Mitte von drei Monaten
- Vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus möglich