Gesetzliche Krankenversicherung: Auch Beamte sollen zahlen!
Was für viele Arbeitnehmer nicht möglich ist, ist bei den meisten Beamten ganz normal: privat krankenversichert zu sein. Das liegt allerdings eher weniger an einem höheren Einkommen, als daran, dass der Staat über die sogenannte Beihilfe in der Regel die Hälfte der Kosten übernimmt. Das macht eine private Krankenversicherung erschwinglich.
Krankenversicherung: Wann lohnt sich ein Wechsel?
Doch mit eben jener Beihilfe soll jetzt Schluss sein – das zumindest fordern Experten der Bertelsmann-Stiftung. Sie haben gestern eine Studie veröffentlicht, die das Beihilfe-System genauer unter die Lupe nimmt.
Das Wichtigste aus der Untersuchung im Überblick:
Die Ergebnisse
Experten des Iges-Instituts haben für Bertelsmann durchgerechnet, welche finanziellen Auswirkungen es hätte, wenn für Beamte die gleiche Versicherungspflicht gilt wie für normale Arbeitgeber. Heißt: wenn auch die Mehrheit der Beamten normale Kassenpatienten wären.
Das kam dabei heraus:
- Einsparungspotenzial gesamt: Der Studie zufolge werden sich die jährlichen Ausgaben für die Krankenversorgung von Beamten und Pensionären bis 2030 auf 20,2 Milliarden Euro fast verdoppeln. 2014 gaben Bund und Länder knapp 12 Milliarden Euro dafür aus. Unterlägen Beamte der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, addiere sich das Einsparpotenzial bis 2030 auf 60 Milliarden Euro. „Wenn Beamte sich auch pflichtversichern müssten, wäre das eine Entlastung für den Steuerzahler“, sagt Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann-Stiftung.
- Einsparungen für die Länder: Die Studie zeigt auch, wie die einzelnen Länder von der Abschaffung der Beihilfe profitieren würden. Am meisten zu spüren – im positiven Sinn – bekämen das Nordrhein-Westfalen auf Platz eins, gefolgt von Bayern auf Platz zwei und Baden-Württemberg auf Platz drei. Für Nordrhein-Westfalen würden sich die Einsparungen bis 2030 auf 9,9 Milliarden Euro summieren, für Bayern auf 7,7 Milliarden Euro und für Baden-Württemberg auf sechs Milliarden Euro. Die Länder müssten im Falle der Beihilfe-Abschaffung zwar für gesetzlich versicherte Beamte auch den üblichen Arbeitgeber-Anteil zahlen. Das wäre allerdings immer noch weniger als sie für die steuerfinanzierte Beihilfe ausgeben müssten.
Die Auswirkungen
Würde man das Krankenversicherungssystem für Beamte tatsächlich umstellen, dann würden sich folgende Szenarien ergeben:
- Für die GKV: Die Bertelsmann-Experten haben berechnet, wie sich eine Änderung der Versicherungspflicht für Beamte generell auf die Gesetzliche Krankenkassen (GKV) auswirken würden. Das Ergebnis: Für die GKV entstünden durch die Versorgung von Beamten und Pensionären zwar Mehrausgaben von etwa zwölf Milliarden Euro. Im Gegenzug würden sie aber über 15 Milliarden Euro einnehmen. Das bedeutet ein Plus von gut drei Milliarden Euro. Davon wiederum könnten alle gesetzlich Versicherten profitieren, weil die Beitragssätze um 0,34 Punkte gesenkt werden könnten – also von 14,6 (ohne Zusatzbeitrag) auf 14,26 Prozent.
- Für die Beamten: Durch eine Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht müssten zwei Drittel der bislang 3,1 Millionen privatversicherten Beamten und Pensionäre in eine gesetzliche Kasse wechseln, weil sie unter der Einkommensgrenze liegen, so die Stiftung. Weitere 20 Prozent würden darüber hinaus finanziell von einem Wechsel profitieren.
- Für Ärzte und Krankenhäuser: Neben den privaten Krankenversicherern (PKV) profitieren vom derzeitigen System vor allem niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser mit hohem Beamtenanteil. Da Leistungen für Privatversicherte im Schnitt 2,6 Mal besser vergütet werden, würde eine Umstellung zu merklichen Umsatzausfällen führen.
Das Iges-Institut hat berechnet, dass hier Mehreinnahmen von jährlich gut sechs Milliarden Euro fehlen würden.
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Die Grafik zeigt die Auswirkungen einer Umstellung.
Die Kritiker
Der Beamtenbund dbb und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) kritisierten die Studie heftig. Dbb-Chef Klaus Dauderstädt: „Ich kann nur allen dringend raten, den Beipackzettel einer solchen Reform gründlich zu lesen und auf die vielen Risiken und Nebenwirkungen zu achten.“
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Die Beihilfe gehöre zum Gesamtpaket der Alimentation von Beamten durch ihren Dienstherrn. Nur dadurch werde die Wettbewerbsfähigkeit mit der Wirtschaft sichergestellt.
PKV-Direktor Volker Leienbach verwies darauf, dass die Stiftung die verfassungsrechtlichen Fundamente des geforderten Umbaus der Gesundheitsabsicherung gar nicht geprüft habe. „Eine solche Studie ist auf Sand gebaut und kann nicht ernst genommen werden.“ Sie blende wesentliche Kostenfaktoren aus.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hingegen begrüßte den Vorschlag. Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: „Das ist sowohl ein Schutz für die Beamtinnen und Beamten vor den explodierenden Prämienkosten der privaten Krankenversicherung als auch insgesamt eine Entlastung für die öffentlichen Haushalte.“
Der Krankenkassenbeitrag: Rund 85 Prozent der Beamten sind privatversichert
Beamte fallen nicht unter dieselbe Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse wie Arbeitnehmer, die ab einem Jahresbruttoeinkommen von 57 600 Euro (2017) befreit sind.
Da der Staat für Beamte über die Beihilfe die Hälfte – bei Pensionären 70 Prozent – der Krankheitskosten übernimmt, hätten sie oft günstigere Prämien bei der privaten Versicherung. Auch deswegen seien rund 85 Prozent der Staatsdiener privat versichert, heißt es in der der Bertelsmann-Stiftung.
Normal gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlen 14,6 Prozent ihres Einkommens an die gesetzliche Krankenkasse. Die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber. Da die meisten Krankenkassen mit dem Betrag von 14,6 Prozent nicht auskommen, erheben sie außerdem einen Zusatzbeitrag, den der Arbeitnehmer selbst berappen muss. Dieser Zusatzbeitrag ist von Kasse zu Kasse verschieden und kann zwischen 0,3 und 1,8 Prozent betragen. Bei Bayerns größter Krankenversicherung, der AOK, beträgt er beispielsweise 1,1 Prozent.