Gesetzesvorhaben soll Girokonto für alle ermöglichen

Banken dürfen demnächst niemanden mehr abweisen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will.
dpa |
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Berlin - Auch Obdachlose, Asylbewerber und Ausländer, die mit einer sogenannten Duldung in Deutschland leben, sollen das Recht erhalten, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen - und zwar bei einer Bank ihrer Wahl.

Einzige Voraussetzung ist, dass sich der potenzielle Kunde legal in der EU aufhält. Die Bundesregierung veröffentlichte in dieser Woche einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz, mit dem auch EU-Vorgaben umgesetzt werden sollen.

Bei dem "Basiskonto" handelt es sich um ein Konto auf Guthabenbasis. Das heißt, der Kunde kann Geld erhalten und auch selbst überweisen. Er erhält auch eine Bankkarte, kann aber nicht sein Konto überziehen. Die Möglichkeit der Banken, Kunden abzuweisen, weil sie in der Filiale randalieren oder gegenüber Mitarbeitern handgreiflich werden, bleibt von der geplanten Neuregelung unberührt.

Von den Verbraucherverbänden wurde der Entwurf begrüßt. Es sei gut, dass der Verlust des Wohnsitzes nicht mehr automatisch auch den Verlust des Kontos nach sich ziehe, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Außerdem müssten Obdachlose, wenn sie über Geld verfügten, dieses nicht mehr ständig bei sich tragen.

Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Bundesregierung war mit der Umsetzung dieser freiwilligen Maßnahme jedoch nicht zufrieden.

Von dem geplanten Gesetz profitieren auch die Behörden. Die Bundesregierung erwartet, dass die Abwicklung staatlicher Sozialleistungen erleichtert wird, wenn das Geld nicht mehr bar ausgezahlt werden muss. In manchen Bürgerämtern können Gebühren - etwa für die Beantragung eines Personalausweises - inzwischen nur noch bargeldlos bezahlt werden, was zu neuen Problemen für Menschen ohne Girokonto geführt hatte.

Bisher waren wirtschaftlich "unattraktive Kunden" vor allem bei den Sparkassen gelandet. Diese unterliegen in einigen Bundesländern dem Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass sie jetzt schon verpflichtet sind, ein sogenanntes Jedermann-Konto anzubieten.

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