Gasversorger zahlen Millionen an Kunden zurück

Eine gute Nachricht unter all den Krisen-Botschaften: Über zwei Dutzend Gas-Unternehmen haben sich verpflichtet, ihren Kunden Geld zurückzuzahlen. Für die einzelnen Kunden kann es sich um 50 bis 200 Euro handeln.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Wird billiger: Das Kochen mit Gas
dpa Wird billiger: Das Kochen mit Gas

Eine gute Nachricht unter all den Krisen-Botschaften: Über zwei Dutzend Gas-Unternehmen haben sich verpflichtet, ihren Kunden Geld zurückzuzahlen. Für die einzelnen Kunden kann es sich um 50 bis 200 Euro handeln.

Mehr als ein Drittel der deutschen Gasverbraucher können sich auf Rückzahlungen ihrer Versorger freuen. Insgesamt 29 Unternehmen verpflichteten sich unter dem Druck der Wettbewerbsbehörde, ihren Kunden rund 127 Millionen Euro zurückzuerstatten. Durchschnittlich könne jeder der 3,5 Millionen betroffenen Kunden mit einem geldwerten Vorteil von 50 bis 55 Euro rechnen, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer am Montag in Bonn. Im Einzelfall könne die Erstattung auch bis zu 200 Euro betragen.

Das Geld werde den Kunden zu einem großen Teil automatisch bei der nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben, kündigte Heitzer an. Teilweise werde es den Verbrauchern aber auch dadurch erstattet, dass der Energieversorger eine geplante Preiserhöhung hinausschiebe, oder eine beabsichtigte Preissenkung vorziehe. Zusätzlich zu den nun vereinbarten Rückzahlungen haben die betroffenen Gasversorger nach Angaben des Kartellamts 2008 auf die Weitergabe gestiegener Gasbezugskosten an ihre Kunden in einer Höhe von insgesamt rund 108 Millionen Euro verzichtet. Ingesamt seien die Verbraucher deshalb - Steuern inklusive - sogar um 280 Millionen Euro entlastet worden. Hier habe sich neben dem Verfahren des Kartellamtes aber auch der öffentliche Druck auf die Gasversorger und der aufkommende Wettbewerb bemerkbar gemacht.

Auch Eon und RWE zahlen Geld zurück

Das Bundeskartellamt hatte bereits im März wegen des Verdachts überhöhter Preise Missbrauchsverfahren gegen 35 Gasversorger eingeleitet, 29 davon hat die Wettbewerbsbehörde nun durch eine Einigung mit den Unternehmen eingestellt. Zwei weitere dauern noch an. Die übrigen wurden eingestellt oder abgegeben. Zu den Unternehmen, die sich zu Rückzahlungen an ihre Kunden verpflichteten, gehören unter anderem sechs Regionalversorger des Marktführers Eon, vier Tochterunternehmen des Essener Energieriesen RWE, darunter die Mitgas und die Süwag, aber auch die Kölner Rheinenergie AG sowie die Stadtwerke Düsseldorf. Insgesamt seien von dem Verfahren 35 Prozent der deutschen Gas-Kleinkunden betroffen gewesen, sagte Heitzer. Auch Gaskunden, die nicht in den Genuss der jetzt vereinbarten Rückzahlungen kommen, können noch hoffen. Etliche Landeskartellbehörden führten derzeit ebenfalls Preismissbrauchsverfahren gegen die regionalen Versorgungsunternehmen durch, sagte Heitzer. Der Kartellamtspräsident versprach, seine Behörde werde überwachen, dass die Unternehmen ihre Zusagen auch einhielten. Er kündigte an, die Behörde werde weitere Verfahren einleiten, wenn der Verdacht eines erneuten Preismissbrauchs aufkomme.

Kein Schuldeingeständnis der Konzerne

Ein Schuldeingeständnis der Energiekonzerne ist Heitzer zufolge mit der Einigung nicht verbunden. Es sei bedauerlich, dass es keine gerichtliche Klärung gebe, sagte der Behördenchef. Doch habe die Einigung den Vorteil, dass das Geld den Verbrauchern unmittelbar und sofort zugutekomme. Das Bemühen der Kartellbehörde um mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt geht aber weiter. Bereits in der kommenden Woche will die Wettbewerbsbehörde Heitzer zufolge neue Verfahren gegen Gasversorger einleiten - diesmal gegen kommunale Unternehmen, die ihre Wettbewerber durch zu hohe Konzessionsabgaben behindert haben sollen. Außerdem will die Behörde künftig den Gasgroßhandel genauer unter die Lupe nehmen. Allerdings sind dem Kartellamt hier Grenzen gesetzt. Die Preissteigerungen und enormen Gewinne bei den Gasproduzenten wie Norwegen und Russland lägen leider außerhalb des Zuständigkeitsbereiches seiner Behörde, räumte Heitzer ein. (AP)

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.