Flüge wegen Aschewolke gestrichen: Geld zurück für Passagiere

Was kann ich tun, wenn mein Flieger wegen der Aschewolke über Europa am Boden bleibt? Welche Rechte habe ich, lohnt sich ein Umstieg auf die Bahn? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen der Reisenden.
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Feldbetten für gestrandete Passagiere auf einem Flughafen
dpa Feldbetten für gestrandete Passagiere auf einem Flughafen

HAMBURG, MÜNCHEN - Was kann ich tun, wenn mein Flieger wegen der Aschewolke über Europa am Boden bleibt? Welche Rechte habe ich, lohnt sich ein Umstieg auf die Bahn? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen der Reisenden.

Die Fluggesellschaften müssten betroffenen Passagieren auf ihren Wunsch hin den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückzahlen, wenn Flüge wegen der Aschewolke über Europa ausfallen. Dies sagt der Reiserechtler Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden. Alternativ besteht ein Anspruch darauf, kostenlos auf einen anderen Flugtermin umgebucht zu werden.

Einen noch darüber hinaus gehenden Schadenersatz, wie er in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei Annullierungen vorgesehen ist, gebe es für Reisende dagegen in diesem Fall nicht: Bei einer Schließung von Flughäfen oder sogar des gesamten Luftraums könne sich eine Fluggesellschaft von ihrer Schadenersatzpflicht entlasten, sagte der Reiserechtsexperte. Vulkanasche in der Luft gilt als gefährlich für die Düsentriebwerke von Flugzeugen.

Wegen einer Luftraumsperrung auf die Bahn umzusteigen, ist zum Teil möglich, aber oft zeitaufwendig, wie eine Abfrage von Verbindungen auf der Webseite bahn.de zeigt. Für eine Bahnfahrt von Frankfurt nach Kopenhagen mit ICEs und IC-Zügen sowie Umsteigen in Hamburg sind zum Beispiel 9 Stunden und 13 Minuten zu veranschlagen. Von Düsseldorf nach Göteborg in Schweden gibt es laut bahn.de Züge, die 15 Stunden und 25 Minuten unterwegs sind. Die Eurostar-Züge nach London, die durch den Ärmelkanaltunnel fahren, waren am Donnerstagnachmittag bis einschließlich Freitag bereits ausgebucht.

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