Ferienjobs: Das müssen Sie wissen

Endlich Sommerferien! Doch anstatt ins Kino oder ins Schwimmbad zu gehen oder in den Urlaub zu fahren, nutzen viel Schüler die freien Wochen, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeldkonto aufzubessern. Worauf man dabei achten muss, erklärt die AZ.
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Halbiertes Gehalt bei Werder Bremen?
dpa Halbiertes Gehalt bei Werder Bremen?

Endlich Sommerferien! Doch anstatt ins Kino oder ins Schwimmbad zu gehen oder in den Urlaub zu fahren, nutzen viel Schüler die freien Wochen, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeldkonto aufzubessern. Worauf man dabei achten muss, erklärt die AZ.

Wer darf überhaupt in den Ferien arbeiten – und wie lange? Das hängt vom Alter des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen ab. Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten, auch nicht in den Ferien. 13- bis 14-Jährige können bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen, wie zum Beispiel Prospekte austragen oder Nachhilfe geben. 15- bis 17-Jährige dürfen in der Ferienzeit bis zu acht Stunden pro Tag arbeiten, allerdings höchstens 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage Vollzeit im Jahr. Wer über 18 Jahren alt ist, darf dagegen bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Was darüber hinaus geht, gilt nicht mehr als Ferienjob.

Müssen Ferienjobber Steuern zahlen? Wird die Arbeit während der Ferienzeit ausgeübt, bleibt es in der Regel bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Werden von vornherein nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage vereinbart, bleibt der Job ganz frei von Sozialabgaben. Der Arbeitgeber darf hierbei sogar die Lohnsteuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen. Allerdings darf die Tätigkeit dann maximal an 18 Tagen ausgeübt werden und das tägliche Entgelt nicht über 62 Euro liegen. Ansonsten werden Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag erst einmal über die Lohnsteuerkarte einbehalten. Doch keine Sorge: Wegen der geringen Höhe der Einnahmen werden die Beträge aber über die Einkommensteuererklärung wieder erstattet.

Wie lange darf der Ferienjob dauern? Wird der Job regelmäßig länger als nur zwei Monate im Jahr ausgeübt, handelt es sich statt um einen Ferienjob um eine Nebentätigkeit. Hierbei kann es sich dann um einen Mini-Job handeln, wenn pro Monat nicht mehr als 400 Euro verdient werden. Dann übernimmt der Arbeitgeber Sozialabgaben und Steuern von zusammen 30 Prozent, was aber die Mini-Jobber selbst nicht belastet. Dieser Lohn muss nicht in der Steuererklärung auftauchen, selbst wenn Schüler oder Studenten noch andere steuerpflichtige Einkünfte haben.

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