Fahndung nach Onecoin-Betrügerin - Teilvermögen eingezogen

Ruja Ignatova gilt als Erfinderin der vermeintlichen Kryptowährung Onecoin. Nach ihr wird weiter wegen Betrugs international gefahndet. Für einige Geschädigte gibt es aber eine gute Nachricht.
dpa |
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Eine mutmaßliche Krypto-Betrügerin wird weiter weltweit gesucht. (Symbolfoto)
Eine mutmaßliche Krypto-Betrügerin wird weiter weltweit gesucht. (Symbolfoto) © Nicolas Armer/dpa
Bielefeld

Auch gut ein Jahr nach Anklageerhebung durch die Bielefelder Staatsanwaltschaft gegen die Erfinderin der vermeintlichen Kryptowährung Onecoin wird weiter international wegen Betrugs nach Ruja Ignatova gefahndet. Ihr Aufenthaltsort sei nach wie vor unbekannt, es sei nun aber gelungen, rund 10,1 Millionen Euro aus dem Vermögen der selbst ernannten "Kryptoqueen" zugunsten von Geschädigten einzuziehen, berichtete die Staatsanwaltschaft.

Die Bielefelder Behörde hatte im September 2025 Anklage gegen die Juristin erhoben, um eine Verjährung der ihr vorgeworfenen Betrugstaten zu verhindern. Gut 17.500 Geschädigte sind in der Anklage genannt und ein Gesamtschaden von 57 Millionen Euro - bei einem eingegrenzten Tatzeitraum zwischen 2015 und 2016. Weltweit sollen Millionen Anleger betroffen und ein Milliardenschaden entstanden sein. Die Angeklagte hatte laut Vorwurf zum Vertrieb ihrer erfundenen Kryptowährung ein betrügerisches Schneeballsystem aufgebaut. Der Firmensitz war Greven im Münsterland.

Geschädigte können sich bei Staatsanwaltschaft melden

Oberstaatsanwalt Carsten Nowak schilderte, der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren in der Bielefelder Staatsanwaltschaft sei es mit Hilfe internationaler Rechtshilfe gelungen, knapp 10,1 Millionen Euro aus dem persönlichen Vermögen der Gesuchten zu vereinnahmen. Das Geld stamme aus dem Verkauf von zwei Eigentumswohnungen in London und werde in die Opfer-Entschädigung fließen.

Betroffene Anleger aus Deutschland und mehreren anderen europäischen Ländern, die zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH aus Greven Beträge eingezahlt hatten, könnten sich bei der Staatsanwaltschaft melden - mit einem Nachweis der geleisteten Zahlungen. Es werde dann geprüft, ob Ersatzansprüche bestehen. Die "rechtskräftig festgestellten Geschädigten" seien namentlich bekannt, das gelte aber nicht für alle Anschriften, erläuterte Nowak. 

Ignatova verschwand 2017 spurlos

Die Juristin war am 25. Oktober 2017 von Sofia nach Athen gereist und wurde seitdem nicht mehr gesehen. Weltweit wird seitdem auch mit Fotos nach der in Süddeutschland aufgewachsenen Frau gefahndet. Wer Hinweise zum Aufenthalt der Angeklagten geben könne, solle sich beim Landeskriminalamt in Düsseldorf melden, appellierte die Staatsanwaltschaft. Im Sommer 2031 verjähren demnach die ihr zur Last gelegten Taten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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