Europäischer Gerichtshof urteilt über Mehrwertsteuer für Taxis
Luxemburg - Zwei Mietwagenunternehmer klagen in Deutschland gegen die Ungleichbehandlung: Sie müssen den normalen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent zahlen, während für Taxianbieter nur 7 Prozent fällig werden. Der Bundesfinanzhof bat daraufhin die Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung relevanter Regelungen im EU-Recht.