EU: TikTok gefährdet Kinder und Jugendliche - Strafe droht

Der nächste Paukenschlag: Die EU-Kommission treibt ihre Verfahren gegen die Online-Riesen voran. Mitten in der Social-Media-Debatte geht es wieder um Kinderschutz - und wieder gerät TikTok ins Visier.
Niklas Treppner, dpa |
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Gegen die Online-Plattform TikTok des chinesischen Anbieters ByteDance laufen mehrere EU-Verfahren. (Symbolbild)
Gegen die Online-Plattform TikTok des chinesischen Anbieters ByteDance laufen mehrere EU-Verfahren. (Symbolbild) © Elisa Schu/dpa
Brüssel

TikTok gefährdet Kinder und Jugendliche nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission durch zu niedrige Schutzstandards. Die Brüsseler Behörde kritisiert unter anderem, dass Fremde die öffentlichen Benutzerkonten von Minderjährigen sehen und die jungen Nutzer auch mit missbräuchlichen Absichten kontaktieren könnten. Sollte sich das Ergebnis der Untersuchung bestätigen und TikTok keine Änderungen vornehmen wollen, droht der Plattform eine Geldstrafe. 

Mit den vorläufigen Untersuchungsergebnissen treibt die EU-Kommission das nächste Verfahren gegen einen Online-Riesen voran - wieder steht dabei der Kinder- und Jugendschutz im Fokus. Gleichzeitig läuft die Debatte über strengere Altersgrenzen für bestimmte soziale Netzwerke oder andere digitale Angebote. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte zuletzt an, nach dem Sommer einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen der EU machen zu wollen.

Brüssel befürchtet Einfallstor für Cybermobbing

Mit mehr als 200 Millionen Nutzern in Europa ist TikTok eine der beliebtesten Plattformen - gerade bei jungen Menschen. Doch die Einstellungen des sozialen Netzwerks schützten Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Cybermobbing, heißt es in den vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission.

Veröffentlichte Inhalte könnten demnach von Dritten missbraucht werden. Denn auch Personen ohne eigenes TikTok-Konto könnten die öffentlichen Profile der Kinder und Jugendlichen sehen. "Da das, was Minderjährige veröffentlichen, für immer online bleiben und sie bis ins Erwachsenenalter begleiten kann, birgt die Funktion zudem das Risiko potenziell lebenslanger Folgen", argumentiert die Brüsseler Behörde. 

TikTok verweist auf bestehende Sicherheitsfunktionen 

Die Online-Plattform verteidigte die Einstellungen seiner Plattform: "Jugendkonten auf TikTok verfügen bereits ab der Einrichtung des Kontos über mehr als 50 voreingestellte Datenschutz- und Sicherheitsfunktionen, die unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten entwickelt wurden", teilte eine Sprecherin mit. Man gehöre zudem zu den wenigen Plattformen, auf denen jüngere Teenager keine Direktnachrichten nutzen könnten.

Die von der chinesischen Firma Bytedance betriebene App sollte nach Ansicht der EU-Kommission die Einstellungen anpassen. Und zwar so, dass Inhalte von Kindern und Jugendlichen standardmäßig nur für TikTok-Nutzer sichtbar sind, welche die Minderjährigen akzeptiert haben. Zudem fordert Brüssel von TikTok, Inhalte von Jugendlichen nicht länger anderen TikTok-Nutzern zu empfehlen, wie es aktuell bei Posts von 16- und 17-Jährigen passiere. 

Sammelt Brüssel Argumente für ein Social-Media-Verbot? 

Die von Brüssel erhobenen Vorwürfe könnten EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen als zusätzliche Argumentationsstütze für mögliche Altersschranken bei Social Media dienen. Nach Empfehlungen der von ihr beauftragten Experten hatte die deutsche Politikerin betont, dass es ein Mindestalter geben müsse, ab dem Kinder soziale Medien nutzen dürften. 

Mehrere Mitgliedsländer preschten in den vergangenen Monaten mit nationalen Vorschlägen für ein Social-Media-Verbot voran. Die EU-Kommission steht daher zunehmend unter Druck, will das Thema aber EU-weit lösen und dafür spätestens im Herbst eine Lösung präsentieren.

Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter explizit für soziale Netzwerke, das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) verpflichtet große Online-Plattformen aber bereits dazu, Kinder und Jugendliche effektiv zu schützen. Auffällig ist, wie viele dieser oft Jahre dauernden Verfahren zum Kinder- und Jugendschutz die EU-Kommission allein in den vergangenen vier Monaten vorangetrieben hat:

  • Pornoseiten: Die Brüsseler Behörde wirft Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos Ende März vor, zu leicht für Jugendliche zugänglich zu sein. 
  • Snapchat: Gegen Snapchat laufen seit Ende März Ermittlungen der EU-Kommission, weil Kinder und Jugendliche unangemessenen Kontaktversuchen durch Erwachsene (Cybergrooming) sowie Werbung für Alkohol und Drogen ausgesetzt seien könnten. Brüssel verlangt von Snapchat zudem, das selbst festgelegte Minderalter von 13 Jahren durchzusetzen. 
  • Facebook und Instagram: Die EU-Kommission verlangt von Facebook und Instagram seit Ende April, das selbst in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren besser durchzusetzen, um Kinder zu schützen. Vor zwei Wochen kam der Vorwurf hinzu, beide Plattformen würden eine zu große Suchtgefahr für Kinder und Jugendliche bergen.

EU-Verfahren gegen TikTok auch wegen Suchtrisiken

Dass Minderjährige süchtig werden könnten, befürchtet die EU-Kommission auch bei TikTok. Konkret geht es dabei um suchtfördernde Mechanismen - wie zum Beispiel stark personalisierte Empfehlungen und das ununterbrochene, automatische Abspielen von Videos. Im Februar hatte die Brüsseler Behörde vorläufige Ermittlungsergebnisse präsentiert und auch hier Änderungen von TikTok verlangt. 

Das Unternehmen hat in beiden Verfahren die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen oder mit entsprechenden Änderungen die Bedenken der EU auszuräumen. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, könnte es für TikTok teuer werden.

Die EU-Kommission würde dann formell einen Verstoß feststellen und eine Strafe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes verhängen. Auch tägliche Strafen wären möglich, um TikTok zum Einlenken zu bewegen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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