EU-Gericht entscheidet über Markenschutz für Apple-Läden
Luxemburg - Das Patentamt lehnte ab, weil den Geschäften die nötige Unterscheidbarkeit zu Läden anderer Elektronik-Anbieter fehle. Normalerweise sei der Betreiber am Logo oder am Markennamen erkennbar.
Diesen ablehnenden Bescheid hat Apple vor dem Bundespatentgericht in München angefochten. Die Richter neigen dazu, Apple Recht zu geben. Sie wollen aber von ihren europäischen Kollegen wissen, ob eine Ladenausstattung nach EU-Recht überhaupt als Marke schützbar ist. Denn dort sei zwar von der Aufmachung von Waren die Rede, aber nicht von der Aufmachung von Dienstleistungen.