EU erlaubt Milliarden-Hilfe für Klimaschutz in Industrie

Deutschland darf seine Industrie beim Umstieg auf klimafreundlichere Produktionsweisen mit fünf Milliarden Euro unterstützen. Die Europäische Kommission hat für entsprechende Pläne der Bundesregierung grünes Licht gegeben, wie sie in Brüssel mitteilte.
Es geht um die sogenannten CO2-Differenzverträge. Dieses Programm zur Übernahme von Mehrkosten, die den Unternehmen durch die Umstellung entstehen, trage zur Verwirklichung der Energie- und Klimaziele sowie den Nachhaltigkeitszielen Deutschlands und der EU bei, teilte die Behörde mit.
Geförderte Projekte müssten ihre Emissionen demnach erheblich reduzieren: mindestens um 50 Prozent innerhalb von vier Jahren und um 85 Prozent bis zum Ende der Vertragslaufzeit von 15 Jahren.
Staat übernimmt Extrakosten
Mit den CO2-Differenzverträgen übernimmt der Staat übergangsweise die Extrakosten, die Unternehmen durch die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsweisen entstehen. So sollen wirtschaftliche Risiken reduziert werden und Firmen Planungssicherheit bekommen.
Wie genau Unternehmen Treibhausgase einsparen, bleibt ihnen dabei überlassen. Das kann zum Beispiel durch die Nutzung von Strom statt Gas oder Kohle passieren, mit dem Einsatz von Wasserstoff, der Abscheidung und Speicherung von CO2, die Nutzung von Biomethan oder von Abwärme.
Die Förderung zielt besonders auf energiehungrige Branchen ab - wie die Papier-, Chemie-, Metall-, Glas- und Zementindustrie.
In der EU gelten strenge Regeln dafür, wenn ein Staat Unternehmen mit Geld oder auch etwa Steuervorteilen unterstützen will. Die EU-Kommission überwacht, ob diese Regeln eingehalten werden.
EU-Kommission sieht Staatshilfe als notwendigen Anreiz
Die Brüsseler Behörde teilte mit, das Programm sei notwendig, um die Dekarbonisierung in den betroffenen Industriesektoren voranzutreiben. Es habe eine Anreizwirkung, da die Unternehmen ohne staatliche Unterstützung nicht in saubere Produktionsprozesse investieren würden.
Deutschland habe sich zudem verpflichtet sicherzustellen, dass die Beihilfe tatsächlich zu einer Gesamtreduzierung der CO2-Emissionen führe und keine bloße Verlagerung von Emissionen zwischen Sektoren stattfinde – etwa durch die Vorgabe, dass eingesetzter Wasserstoff den EU-Standards für erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Wasserstoff entsprechen müsse.