Es werden noch immer Einweg-Plastikstrohhalme verkauft

Fünf Jahre ist es her, dass die EU Einweg-Plastikstrohhalme und andere Wegwerfartikel aus Kunststoff vom Markt verbannte. Doch das Verbot scheint Löcher zu haben.
dpa |
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Eine Aufnahme aus dem Jahr 2017: Einweg-Plastikstrohhalme in einem Glas. (Archivbild)
Eine Aufnahme aus dem Jahr 2017: Einweg-Plastikstrohhalme in einem Glas. (Archivbild) © Ralf Hirschberger/dpa
Brüssel/Berlin

Fünf Jahre nach einem europaweiten Verbot von Einweg-Plastikartikeln fordern Umweltschützer eine härtere Gangart, damit solche Produkte endlich komplett vom Markt verschwinden. "Ob Gabeln oder Strohhalme - solche Einweg-Plastikartikel werden im Internet noch immer auf diversen Webseiten zum Kauf angeboten, das ist ein politisches Armutszeugnis", sagt Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der Staat solle hart gegen Online-Händler vorgehen und diese sanktionieren, wenn sie solche Wegwerfprodukte trotz Verbots verkaufen. 

Seit dem 3. Juli 2021 sind Einweg-Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Einwegteller und weitere Wegwerfartikel verboten, wenn sie aus Kunststoff sind. Damit sollte der Plastikmüll reduziert und die Umwelt geschützt werden. Einige Hersteller sattelten um und verkauften Einweg-Artikel aus Holz, Bambus oder Papier, Letzteres etwa bei Strohhalmen für Trinkpäckchen.

Das Bundesumweltministerium verweist darauf, dass der Abverkauf von Lagerbeständen dieser Plastikartikel ohne zeitliche Befristung zulässig sei. Das schaffe "Umgehungstatbestände, die die Kontrollen erschweren". Umweltschützerin Wohlgemuth bezweifelt, dass alle heute verkaufte Plastik-Wegwerfartikel tatsächlich aus Lagerbeständen kommen, die von 2021 sind. Vielmehr befürchtet sie, dass Firmen sich Nachschub besorgen und die Ware unter dem Deckmantel des alten Lagerbestandes verkaufen könnten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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