Ermittler in der Zumwinkel-Burg am Gardasee
Auch in Italien wird Ex-Postchef Zumwinkel die deutschen Ermittler nicht los. Dieses Mal geht es allerdings nicht um Steuerhinterziehung, sondern um die Spitzel-Affäre bei der Telekom.
Erst im Februar hatte der wegen Steuerhinterziehung verurteilte frühere Postchef Klaus Zumwinkel Deutschland den Rücken gekehrt. Er zog in seine Burg am Gardasee. Die Ermittler bleiben ihm allerdings auf den Fersen, dieses Mal geht es um die Spitzel-Affäre bei der Telekom. Die Bonner Staatsanwaltschaft ließ den Wohnsitz Zumwinkels am Gardasee durchsuchen. Die italienischen Behörden hätten Rechtshilfe geleistet, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Fred Apostel, am Freitagmorgen der Nachrichtenagentur AP.
Nach Informationen der «Tageszeitung» (taz) und der «Bild»-Zeitung wurden bei der Aktion am Mittwoch unter anderem zwei Computer beschlagnahmt. Apostel wollte das nicht bestätigen. Auch in Deutschland und der Schweiz sollen laut «taz» weitere Objekte untersucht worden sein. An der Razzia in Italien hätten sich auch fünf Beamte aus Deutschland beteiligt.
Ricke und Zumwinkel im Visier
Die Telekom hatte im Mai vergangenen Jahres Strafanzeige bei der Bonner Staatsanwaltschaft erstattet, nachdem intern aufgedeckt worden war, dass 2005 und 2006 unter anderem Journalisten und Aufsichtsräte von der Konzernsicherheit bespitzelt worden waren. Die Nachforschungen der Staatsanwaltschaft richteten sich vor allem gegen acht Personen, darunter den ehemaligen Telekom-Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke und den früheren Aufsichtsratschef Zumwinkel. Dieser hat eine Mitverantwortung zurückgewiesen. Er habe sich in dieser Sache nichts vorzuwerfen, sagte er im Januar. Als damaliger Aufsichtsrat, auch als Vorsitzender des Gremiums, habe er keine Weisungsbefugnis gehabt. Das operative Geschäft habe der Vorstand geführt. Im Februar war der ehemalige Spitzenmanager wegen Steuerhinterziehung in einem spektakulären Verfahren zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Kurz darauf kehrte er Deutschland den Rücken und zog in sein Schloss am Gardasee in Italien. Innerhalb der EU verstößt ein solcher Wohnortwechsel nicht gegen Bewährungsauflagen. (AP/dpa/nz)
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