Erdgasbohrungen vor Borkum dürfen beginnen

Seit Jahren gibt es Streit darum, ob in der Nordsee vor der Insel Borkum Erdgas gefördert werden darf. Nun hat eine Behörde eine Entscheidung für die Förderung auf deutschem Hoheitsgebiet getroffen.
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Nach einer Behördenentscheidung darf auch auf deutschem Hoheitsgebiet in der Nordsee vor Borkum Erdgas gefördert werden. (Archivbild)
Nach einer Behördenentscheidung darf auch auf deutschem Hoheitsgebiet in der Nordsee vor Borkum Erdgas gefördert werden. (Archivbild) © Lars Penning/dpa
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Borkum

Der niederländische Energiekonzern One-Dyas darf in der Nordsee vor der Insel Borkum nun auch auf deutschem Hoheitsgebiet nach Erdgas bohren. Das zuständige Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat einem von dem Unternehmen beantragten Sofortvollzug für die Bohrungen zugestimmt. Damit könne das Unternehmen sofort mit den Bohrungen beginnen, sagt ein LBEG-Sprecher. 

Eine Genehmigung dafür hatte die Behörde bereits im vergangenen Jahr erteilt, dagegen klagt allerdings die Deutsche Umwelthilfe. Diese Klage hatte bislang eine aufschiebende Wirkung. Auf niederländischem Gebiet hatte One-Dyas bereits im März mit einer Testphase die Erdgasförderung begonnen. 

Das Landesbergbauamt führt mehrere Gründe für den Sofortvollzug an, unter anderem sprach sie von einem "überwiegenden öffentlichen Interesse an einer sicheren Energieversorgung". 

Umweltverbände und auch Teile der niedersächsischen Landesregierung sind gegen die neue Gasförderung, die in einem Gebiet nahe dem Nationalpark Wattenmeer erfolgt. Auf Borkum ist die Sorge groß, dass die Gasförderung auch Umweltfolgen für die Insel und das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer haben könnte. Die errichtete Förderplattform liegt rund 20 Kilometer vor der Insel.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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