Eon sieht keine Grundlage für Rückforderungen von Gaskunden
Hamburg - "Die Gerichte haben sich auf rein formale Aspekte konzentriert. Für Rückforderungen sehen wir keine Grundlage." Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärte, die Rechtslage sei seit Januar 2013 rechtskräftig geklärt.
Trotz der dreijährigen Verjährungsfrist könnten im Einzelfall für Kunden noch Erstattungsansprüche bestehen. Das könnten die Verbraucherzentralen oder ein Anwalt für die Betroffenen klären.
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