Eisenbahn-Bundesamt: Industrie entwickelt Züge zu schnell

Technikpannen bei Zügen sind nach Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamts auch auf zu kurze Entwicklungszeiten bei den Herstellern zurückzuführen.
dpa |
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Berlin - "Man kann einen Zug eben nicht in zwei Jahren komplett neu entwickeln und fahrplanmäßig einsetzen", sagte Behördenpräsident Gerald Hörster der "Berliner Zeitung". "Dafür braucht man in der Regel vier Jahre. Und dann haben die Züge immer noch keinen großen Probebetrieb hinter sich." So werde ein Teil der Mängel im laufenden Betrieb auf Kosten der Reisenden beseitigt. Technische Probleme mit neuen Zügen machen auch der Deutschen Bahn zu schaffen. Bei der Auslieferung mehrerer Typen gibt es Verzögerungen.

Die Züge seien zwar technisch wesentlich anspruchsvoller geworden, sagte Hörster. "Aber wir haben auch den Eindruck, dass sich die Hersteller zu wenig Zeit für die Entwicklung nehmen." Früher habe die Bundesbahn jede Entwicklung intensiv begleitet. "Da gab es praktisch keine Schraube, die nicht von ihr mit konstruiert und geprüft wurde." Es seien Prototypen gebaut worden, die vor der Serienproduktion einige Zeit gefahren seien. "Die Bahn zog sich nach der Bahnreform 1994 aus der Zugentwicklung zurück und überließ das komplett der Industrie." Dabei seien Erfahrungen auf der Strecke geblieben. Jedoch setzten Auftraggeber Herstellern oft auch zu knappe Lieferzeiten.

Dennoch könnten die Bahnkunden in Deutschland beruhigt Eisenbahn fahren. "Die Eisenbahn ist das sicherste Verkehrsmittel überhaupt", sagte Hörster. Das gelte nicht nur für Deutschland, sondern auch für die EU-Länder. Unfallzahlen seien in den vergangenen Jahren stetig gesunken. "2010 hatten wir 297 Eisenbahn-Unfälle in Deutschland, im Jahr davor waren es 330." Die meisten Unfälle ereigneten sich durch mangelnde Vorsicht an Bahnübergängen.

Um Technikprobleme im laufenden Betrieb zu vermeiden und die Zug-Beschaffung zu beschleunigen, war im Frühjahr eine Gesetzesänderung beschlossen worden. Für die Sicherheit und technische Qualität sind nun neben den Bahnen auch die Hersteller mitverantwortlich. Nach vorherigem Recht lagen die Sicherheitspflichten allein bei den Bahnunternehmen und den Haltern der Züge.

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