Düsseldorfer Tabelle: Mehr Geld für Väter, Nullrunde für Kinder

Wer zahlen muss, dem bleiben bis zu 100 Euro mehr ab dem nächsten Jahr
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2013 steigt der Selbstbehalt für Menschen, die Unterhalt an Angehörige zahlen.

DÜSSELDORF Mehr Geld für Menschen, die an Kinder, frühere Partner oder ihre Eltern Unterhalt zahlen: Der Selbstbehalt – also der Betrag, der ihnen zum Leben bleibt – steigt 2013. Für Trennungskinder steht dagegen die zweite Nullrunde an. Das sieht die neue „Düsseldorfer Tabelle“ vor. Viele Trennungskinder könnten dadurch in die Sozialhilfe rutschen.

Ein Beispiel: Ein Vater hat ein Nettoeinkommen von 1200 Euro. Für sein vier Jahre altes Kind muss er laut der „Düsseldorfer Tabelle“ 225 Euro Unterhalt im Monat zahlen. Nach Abzug des Unterhalts bleiben ihm 975 Euro monatlich. Nach der neuen Regelung hat er Anspruch auf 1000 Euro Selbstbehalt, also 25 Euro mehr. Daher kann der Vater beim Gericht beantragen, dass seine monatliche Unterhaltszahlung geändert wird.

Die Tabelle für die eigentlichen Zahlungen bleibt unverändert. Zuletzt waren die Sätze für den Kindesunterhalt vor zwei Jahren um 13 Prozent angehoben worden. „2013 steigt der Kindesunterhalt nicht, weil sich auch die Kinderfreibeträge nicht erhöhen“, erklärte gestern Ulrich Egger vom Oberlandesgericht in Düsseldorf. Der Grund, warum dagegen der Selbstbehalt jetzt höher angesetzt wird, sind die höheren Hartz-IV-Sätze. Weil die Sozialhilfe steigt, wird auch Unterhaltsverpflichteten mehr Geld zugestanden.

Der Selbstbehalt richtet sich nach der familiären Beziehung des Zahlers gegenüber dem Bedürftigen. Die unterschiedliche Höhe erklärt Ulrich Egger mit den unterschiedlich starken Verpflichtungen, die der Gesetzgeber bei Angehörigen voraussetzt. „Wenn Sie sehr kleine Kinder haben, müssen Sie alles geben“, sagte er zur AZ. Bei älteren Kindern, gegenüber Ex-Partnern und Eltern wird dagegen kein maximaler Einsatz verlangt.

Auf die Sozialämter kommen jetzt höhere Kosten zu. Sie springen ein, wenn Kinder die Kosten für die Pflege ihrer Eltern nicht aufbringen können – und wenn das Einkommen einer alleinerziehenden Mutter plus die Unterhaltszahlungen ihres Ex nicht ausreichen, um das Existenzminimum einer Alleinerzieher-Familie zu sichern. Wenn die Mutter genug verdient und kein Geld vom Sozialamt bekommt, bedeutet der höhere Selbstbehalt in vielen Fällen, dass der Alleinerzieher-Haushalt ab 2013 weniger Geld hat.

 

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