Deutsche Post stellt Renten-Service ein - wer nun handeln muss

Zum 1. Januar 2026 stellt die Deutsche Post einen langjährigen Service ein und zahlt dann künftig keine Rente mehr in bar aus, sondern nur noch per Überweisung. Rentner und Rentnerinnen, die bis dahin kein Bankkonto haben, werden vorerst ohne Geld dastehen.
Mittels Rentenscheck konnten sich viele ältere Menschen ihre Rente direkt bei der Postfiliale bar auszahlen lassen. Möglich macht das ein mittlerweile selten genutzter Service namens "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" (ZzV), den die Deutsche Post im Auftrag der Rentenversicherung anbietet. Doch dieser Service wird zum Jahreswechsel ersatzlos gestrichen. Letzter Auszahlungstag in bar wird der 1. Dezember 2025 sein.
Rentenscheck schon länger ein Auslaufmodell
Die ZzV gilt schon länger als Auslaufmodell – teuer, aufwendig, unsicher. Während die normale Rentenüberweisung kostenfrei ist, mussten viele Nutzer der Barzahlung zuletzt eine Gebühr von etwa 9 Euro monatlich zahlen. Nur wenige Menschen – etwa über 75-Jährige oder anerkannte Härtefälle – waren von dieser Gebühr befreit. Zudem sind Postbank-Filialen, die eine ZzV überhaupt noch einlösen, mittlerweile selten geworden.
Während sich der Rentenscheck in der Vergangenheit, vor allem in den 90er-Jahren, noch großer Beliebtheit erfreute, ist er mittlerweile zu einer Seltenheit geworden. Laut Angaben der Deutschen Post waren im Februar 2024 noch rund 5.600 Renten per ZzV im Umlauf. Mittlerweile ist die Zahl auf etwa 3.300 Fälle gesunken, wie eine Sprecherin dem "Stern" sagte. Dabei handelt es sich meist um hochbetagte Senioren, Wohnungslose oder gesundheitlich stark eingeschränkte Personen, aber auch um Menschen mit Schulden oder gepfändeten Konten.
Von dem Servicewegfall Betroffene sollten vom Rentenservice der Deutschen Post bereits ein entsprechendes Formular mit dem Titel "Antrag auf unbare Zahlung einer Rente" zugeschickt bekommen haben. Ist das nicht der Fall, kann man es telefonisch anfordern unter 0221-5692444.
Rente künftig nicht mehr in bar – wie Betroffene nun handeln müssen
Wer vom Wegfall der Rentenbarauszahlung betroffen ist, muss nun seine Bankverbindung der Deutschen Rentenversicherung mitteilen. Dies geht entweder per Post (das notwendige Formular finden Sie hier) oder online über den sogenannten Rentenservice.
Wer noch kein Bankkonto besitzt, kann sich an eine Sparkasse oder Privatbank wenden und dort eines eröffnen. Jede Bank ist Deutschland ist per Gesetz dazu verpflichtet, ein sogenanntes Basiskonto anzubieten, auch Personen mit Schufa-Einträgen oder ohne festen Wohnsitz. Dieses Basiskonto bietet alle grundlegenden Zahlungsfunktionen wie Überweisungen, Daueraufträge und Kartenzahlung. Je nach Bank kann das Basiskonto zwischen 0 und 14 Euro Gebühren pro Monat kosten.
Das Basiskonto funktioniert auf Guthaben-Basis, dies bedeutet, dass der Kontoinhaber nur so viel Geld ausgeben kann, wie sich auch wirklich auf dem Konto befinden. Die Möglichkeit einer Überziehung oder eines Dispokredit gibt es bei dieser Art Bankkonto nicht. Wer dennoch kein eigenes Konto eröffnen will, kann seine Rente auch auf das Konto einer Vertrauensperson, etwa des Ehepartners, überweisen lassen – entsprechende Vollmacht vorausgesetzt.
Was passiert, wenn Betroffene nicht reagieren?
Wer auf die Einstellung des Postbank-Services nicht reagiert und der Rentenversicherung keine Bankverbindung nennt, der bekommt zunächst keine Rente ausgezahlt. Das Geld wird ab dem 1. Januar 2026 zurückgehalten und erst dann überwiesen, wenn ein gültiges Bankkonto vorliegt.