Datenschutz am Arbeitsplatz: Vorsicht, Kamera!
Wer von einer versteckten Kamera gefilmt wird, muss schon ziemlich gute Nerven haben, um das lustig zu finden.
Entsprechend groß war der Aufschrei in der Öffentlichkeit, als 2008 herauskam, wie unverfroren der Discounter Lidl Detektive auf die eigenen Beschäftigten angesetzt hatte. Politiker forderten, solche Übergriffe gesetzlich zu verhindern. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte mahnte ein Gesetz ein. Anstelle eines Wustes von Einzel-Urteilen zur Überwachung und zum Datenschutz im Betrieb sollte eine verlässliche juristische Grundlage treten.
Dann aber begann die Arbeit am Detail, das Thema wurde zwischen Wirtschafts-Lobbyisten und Experten der Koalition zerrieben. Herausgekommen ist ein Gesetz, das Firmen viele Rechte einräumt und zum Missbrauch einlädt. Die permanente Videokontrolle soll zulässig sein, wenn sie sichtbar ist und nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt wird.
Doch wer kann verhindern, dass Vorgesetzte die Videoaufzeichnungen heimlich auswerten und gegebenenfalls einen anderen Grund für eine Kündigung konstruieren?
Problematisch ist auch die Möglichkeit, künftig bei Versetzungen innerhalb eines Unternehmens ein medizinisches Attest anzufordern. Eine Abteilung umstrukturieren, dann vom Mediziner feststellen lassen, dass die Mitarbieter den künftigen Belastungen nicht gewachsen sind – auch so lässt sich Personalabbau betreiben