Das Urlaubsvirus: Krank im Hotelbett - was nun?

Wer in den Ferien von der Grippe gepackt wird, der hat viel Ärger. Wenigstens ist es möglich, die Krankheitstage nachzuholen – aber nur, wenn man alles richtig macht. Die AZ gibt Tipps, worauf Sie achten sollten.
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MÜNCHEN - Wer in den Ferien von der Grippe gepackt wird, der hat viel Ärger. Wenigstens ist es möglich, die Krankheitstage nachzuholen – aber nur, wenn man alles richtig macht. Die AZ gibt Tipps, worauf Sie achten sollten.

Fieber, Durchfall, offene Wunde: Wer ausgerechnet im Urlaub krank wird und tagelang im Hotelbett liegt statt am Strand, hat wirklich Pech. Doppelt ärgerlich wird es, wenn der Arbeitnehmer nicht daran denkt, auch im Ausland rechtzeitig zum Arzt zu gehen und sich ein Attest zu holen. Denn nur dann kann er sich die ausgefallenen Erholungstage vom Chef gutschreiben lassen und vielleicht später nachholen, sagt Bernd Joch, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Münchner Kanzlei SKW Schwarz. Die AZ gibt Tipps, wie wenigstens das Urlaubskonto noch einigermaßen zu retten ist, wenn schon die Erholung baden ging – selbst vom hintersten Winkel des Amazonas aus.

Gibt es Regeln fürs Bescheid geben im Betrieb? Ja. Am besten sofort nach Auftreten der Krankheit in der Firma anrufen, rät Joch. Oder mailen. Und dann ab zum nächstbesten Arzt und einen Nachweis für die Erkrankung holen. Wer eine Gutschrift will, muss jeden Krankheitstag belegen können. Die Untersuchung muss der Kranke selbst zahlen, wenn er keine Auslandskrankenversicherung hat. Auch aus dem Ausland sollte eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung spätestens am vierten Kalendertag beim Chef sein - und zwar per Fax. Das klappt selbst aus exotischen Ländern und ist meist „die schnellstmögliche Art der Übermittlung“, wie sie das Entgeltfortzahlungsgesetz verlangt. Die Kosten dafür dürfen der Firma sogar in Rechnung gestellt werden.

Was gilt es zu beachten? Der kranke Urlauber muss seinem Betrieb mitteilen, wo er sich aufhält, also beispielsweise Kreuzfahrtschiff oder Hotelname und Adresse, und wie er zu erreichen ist. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Wer das versäumt, riskiert die Lohnfortzahlung. Der Chef soll im Zweifelsfall nachprüfen können, ob sein Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist. Ist das Attest in einer fremden Sprache abgefasst, also in spanisch oder portugiesisch etwa, muss es der Kranke nicht von vornherein auf seine Kosten übersetzen lassen.

Was, wenn man kurz vor der Abreise erkrankt? Oft ist es ja so: Montags soll es losgehen und freitags davor plagt einen plötzlich Halsweh und Schüttelfrost. Auch dann gilt: sofort krank melden und möglichst schnell ein ärztliches Attest einholen, so Joch. Solange die Krankschreibung gilt, gehen die Tage nicht vom Jahresurlaub ab. Wer freitags krank wird, muss in der Regel montags ein Attest vorlegen. Manche Tarif- oder Arbeitsverträge regeln allerdings, dass es schon am ersten Tag in der Firma sein muss.

Muss man in jedem Fall stornieren? Schreibt der Arzt krank, bescheinigt aber zugleich, dass die geplanten Ferien der Genesung nicht abträglich sind, steht der Reise nichts im Weg. Ob jemand krank in den Urlaub fahren darf, hängt nicht zuletzt von der Schwere der Krankheit sowie von der ärztlichen Beurteilung ab. Niemand muss unbedingt daheim das Bett hüten, wenn der Doktor es nicht verordnet hat. Berrit Gräber

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