Bundesfinanzhof befasst sich mit dubiosen Aktiengeschäften
München - Mit solchen sogenannten "Cum-Ex"-Deals soll der deutsche Fiskus um Milliarden gebracht worden sein. Papiere werden rund um den Dividendenstichtag - meist die Hauptversammlung - schnell hintereinander ge- und wieder verkauft. Dabei kann es zur mehrfachen Erstattung von Kapitalertragssteuern kommen.
Das Geschäft funktioniert so: Am Tag vor der Dividendenauszahlung notieren die Aktien an den Börsen "cum Dividende" und danach niedriger, nämlich "ex Dividende". Die Banken verkaufen die Aktien leer an einem "cum"-Tag, müssen sie aber wegen der Börsenregelungen erst nach zwei Tagen an den Käufer liefern.
Sie beschaffen sich die Papiere also nach dem Dividendenstichtag zum "ex"-Preis - also ohne Dividende - von einem Dritten und liefern diese Aktien an den Käufer. Für die Margen sorgen dabei parallel abgeschlossene Kurssicherungsgeschäfte, die Risiken ausschließen.
Über das Modell sollen sich Banken und Fonds einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten lassen haben.
Zentrale Frage bei der mündlichen Verhandlung wird sein, ob es sich bei diesen Aktienkäufen und -verkäufen rund um den Dividendenstichtag um eine unzulässige Steuergestaltung handelte.
Diese Frage wird allerdings höchstwahrscheinlich wegen des Steuergeheimnisses unter Ausschluss der Öffentlichkeit geklärt, nachdem einer der Verfahrensbeteiligten dies beantragt hatte. Dazu zählen dem Vernehmen nach eine Gesellschaft, hinter der Anleger stehen und die ein Depot zur Abwicklung führte, sowie ein Finanzamt aus Norddeutschland. Auch der Bund ist involviert.
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