Betrugsverdacht im Becker-Prozess
Die Münchner Staatsanwaltschaft prüft die Aussagen im Zivilprozess um Boris Beckers Pleite gegangene frühere Internetfirma "Sportgate". Es geht darum, ob in dem Verfahren die Unwahrheit gesagt wurde.
Nach dem Zivilstreit von Ex-Tennisstar Boris Becker um die Haftung für das insolvente Internetportal "Sportsgate" besteht Verdacht auf versuchten Prozessbetrug. Wie der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler am Samstag bestätigte, wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren zur Überprüfung der Prozessakten eingeleitet.
Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, gehe es dabei um die Frage, ob das Tennisidol unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht habe, die Zahlung von 1,5 Millionen Euro an das Portal zu vermeiden, die dessen Insolvenzverwalter einklagen wollte.
Das Oberlandesgericht München hatte im August 2007 in bereits vierter Instanz die Haftung Beckers für "Sportgate" deutlich abgemildert. Demnach musste der dreifache Wimbledonsieger noch 108.465 Euro einschließlich Zinsen zahlen. Die Richter gingen davon aus, dass eine Haftungsverpflichtung Beckers vom Juli 2000 über 1,5 Millionen Euro nicht rechtswirksam war, die der Tennisstar in der Rezeption eines Hotels in Washington unterschrieben hatte.
Laut "Focus" hatte Becker in dem Prozess ausgesagt, es habe sich dabei nur um eine spontan verfasste Übergangsverpflichtung gehandelt. Der Richter habe daran gezweifelt und die Prozessakten der Staatsanwaltschaft übergeben. Winkler wies auf dpa-Anfrage jedoch darauf hin, "die neuen Ermittlungen richten sich nicht ausdrücklich oder nur gegen Becker. Es gibt in dem Prozess immerhin zwei Parteien". (dpa/AP)