Bestpreis-Angebote unter der Lupe

Verhindern die Bestpreis-Deals der Buchungsportale den Wettbewerb? Das Bundeskartellamt prüft das und will bald ein Machtwort sprechen.
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Mit Bestpreisgarantie lassen sich Hotels auf Webportalen buchen. Dem Bundeskartellamt gefällt das gar nicht.
dpa Mit Bestpreisgarantie lassen sich Hotels auf Webportalen buchen. Dem Bundeskartellamt gefällt das gar nicht.

Bonn - Das Bundeskartellamt untersucht die Bestpreisgarantien von Portalen wie HRS oder Expedia. Die Wettbewerbshüter glauben, dass die Webseiten damit den Wettbewerb einschränken. Noch in diesem Jahr will die Behörde ein Machtwort sprechen.

Die Bestpreisklauseln für die Hotelbuchung seien „vielfach nur auf den ersten Blick zum Vorteil der Verbraucher“, so das Kartellamt. Ein Blick in die Preisvergleichsmaschinen zeige schon heute meist den gleichen Bestpreis auf den verschiedenen Portalen. Neuen Anbietern werde zudem der Marktzutritt erschwert.

Dabei geht es vor allem darum, wie die Deals zwischen den Portalen und den Hotels zustandekommen. So mussten bislang Hotels den Online-Portalen den niedrigsten Zimmerpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit sowie die günstigsten Buchungskosten garantieren. Selbst an der Rezeption darf das Personal kein günstigeres Angebot herausrücken. Das sei ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, so das Kartellamt.

„Bestpreis-Klauseln sind ein internationaler Branchenstandard im Internet“, wehrt sich HRS–Geschäftsführer Tobias Ragge gegen die Vorwürfe. Sie würden den Kunden eine lange Suche ersparen. Das sehen die Hoteliers anders. Ihnen ist es längst ein Dorn im Auge, dass die Portale Bedingungen diktieren und dafür noch Provision kassieren. „Wir hoffen, dass der Spuk noch in diesem Jahr zu Ende sein könnte“, so Markus Luthe, Chef des deutschen Hotelverbandes.

 

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