Bessere Gesetze!
Formal korrekt – nur die Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke - Georg Thanscheidt, Vize-Chefredakteur der AZ, über den Münchner Justiz-Skandal
Nach der Freilassung des Sex-Täters von Töging, der Haft-Verschonung für zwei Kinderschänder in Mönchengladbach und dem Justiz-Skandal um den Münchner Richter Hans-Jochen H. muss man feststellen: Das deutsche Strafrecht und das Justizsystem sind offensichtlich nicht in der Lage, die Bevölkerung dauerhaft vor gefährlichen Verbrechern zu schützen.
Man muss kein Anhänger der Parole von Gerhard Schröder „Wegschließen – und zwar für immer“ sein, um zu dieser Diagnose zu kommen. Es reicht ein Blick auf die aktuellen Fälle, um dieser Meinung zu sein. In allen Fällen ist die Gefährlichkeit der Verurteilten bekannt – damit ist die Voraussetzung für die Sicherungsverwahrung gegeben.
Warum kommen die Täter trotzdem frei? Weil Fehler passieren und Gesetze fehlerhaft sind. Fehler passieren, weil die Justizbehörden über Überbelastung und Unterbesetzung klagen – wie in Mönchengladbach oder München. Oder aber im Regelungswirrwarr des Strafgesetzbuchs sich Lücken auftun, die wie im Fall Töging zur Freilassung eines gefährlichen Täters führen.
Juristisch ist dies natürlich alles völlig korrekt – aber genau hier liegt das Problem: In dem Bemühen, immer mehr Einzelfälle per Gesetz regeln zu wollen, geht der Grundgedanke – Gerechtigkeit und Schutz der Allgemeinheit – verloren. Übrig bleibt eine formal korrekte Rechtsprechung, über deren Folgen man nur den Kopf schütteln kann. Hier helfen keine Gesetzesverschärfungen – hier braucht es weniger, aber bessere Rechtsvorschriften. Damit wäre den Richtern und vor allem der Gerechtigkeit gedient.
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