Bankgeheimnis bröckelt

Urteil des Bundesfinanzhofs: Künftig ist es für die deutschen Finanzämter einfacher, bei den Banken Kontodaten abzurufen.
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Formular für die Steuererklärung: Künftig kann der Fiskus leichter Bankkonten überprüfen.
dpa Formular für die Steuererklärung: Künftig kann der Fiskus leichter Bankkonten überprüfen.

MÜNCHEN - Urteil des Bundesfinanzhofs: Künftig ist es für die deutschen Finanzämter einfacher, bei den Banken Kontodaten abzurufen.

Bankkunden müssen künftig öfter mit einer Kontrolle ihrer Konten durch den Fiskus rechnen. Der Bundesfinanzhof entschied jetzt: Eine Bank darf Kundendaten auch dann weiterleiten, wenn gar kein Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliege. Das widerspreche nicht dem deutschen Bankgeheimnis.

Für die Weitergabe von Kontodaten reiche es aus, „wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt“, so die Richter. Es müsse also nicht unbedingt „der ganz große Hammer des strafrechtlichen Verdachts vorliegen“, ergänzte ein Gerichtssprecher. Allumfassende Kontrollmitteilungen bleiben aber verboten.

Auch andere Staaten haben das Bankgeheimnis gelockert

Im verhandelten Fall waren dem Finanzamt bei einem Steuerzahler hohe Schadenersatzforderungen für Wertpapierfehlkäufe aufgefallen. Die Prüfer hatten daraus geschlossen, dass der Anleger mehr Kapitalvermögen hat, als er dem Finanzamt gemeldet hatte.

Mit dem Urteil wird das deutsche Bankgeheimnis unterm Strich gelockert. Erst Ende letzter Woche hatten Österreich, Luxemburg und die Schweiz ihr Bankgeheimnis aufgeweicht. Österreich etwa will ausländischen Behörden Kontodaten nun auch dann weitergeben, wenn kein Strafverfahren gegen den Kunden eingeleitet wurde. Es müsse aber einen „begründeten Verdacht“ geben.

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